18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil04.09.2008

Künstlerabgabe für "Superstar"-JurorenKünst­ler­so­zi­a­l­ver­si­che­rungs­gesetz gibt keinen besonderen Qualitätsrahmen vor

Die Honorare an Juroren der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) sind in der Künst­ler­so­zi­a­l­ver­si­cherung abgabepflichtig. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Der Fernsehsender RTL strahlt seit Herbst 2002 die Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" aus. Die Sendung kombiniert einen Talent­wett­bewerb mit interaktiven Elementen. Zunächst beurteilt eine Jury die Auftritte der Nachwuchssänger, anschließend können die Zuschauer telefonisch für ihren Favoriten stimmen. Der Kandidat mit den jeweils wenigsten Anrufen scheidet aus.

RTL: Jury-Mitglieder sind keine Künstler

Die vierköpfige Jury ist prominent besetzt; die Juroren erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar. Für dieses Honorar zog die beklagte Künstlersozialkasse den Fernsehsender zur Künstlersozialabgabe heran, weil die Jurytätigkeit zur Unter­hal­tungskunst zähle. Der klagende Fernsehsender vertrat dagegen die Auffassung, die Jury-Mitglieder seien keine Künstler, sondern "Experten".

Richter: Jury-Tätigkeit unterfällt der Künst­ler­so­zi­a­l­ver­si­cherung

Dem widersprachen die Essener Richter und bestätigten damit ein Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12. November 2007: Die konkrete Tätigkeit der Jury in den Staffeln 2002 und 2003 unterfalle der Unter­hal­tungskunst, wobei das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) keinen besonderen Qualitätsrahmen vorgebe. Es reiche aus, dass die Jury eine eigen­schöp­fe­rische Leistung zur Unterhaltung des Fernseh­pu­blikums erbringe.

Hintergrund:

Die Künst­ler­so­zi­a­lkasse versichert Künstler und Publizisten im Alter, bei Krankheit und Pflege­be­dürf­tigkeit. Die Leistungen werden hälftig aus den Beiträgen der Versicherten, zu 20 % über einen Zuschuss des Bundes und zu 30 % aus der Künst­ler­so­zi­a­l­abgabe finanziert. Sie wird bei Unternehmen erhoben, die künstlerische und publizistische Beiträge verwerten.

Quelle: ra-online, LSG Nordrhein-Westfalen

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6645

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI