15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss13.10.2020

BGH bestätigt Freiheitsstrafe für Ex-Lehrerin wegen Rezept-BetrugGesamt­freiheits­strafe von 2 Jahren und 10 Monaten tat- und schuld­an­ge­messen

Der BGH hat die Verurteilung einer ehemaligen Realschul­lehrerin aus Osnabrück, die sich durch gefälschte Rezepte über 900.000 Euro erschlichen hatte, wegen Betruges in Tateinheit mit Urkun­den­fäl­schung in 112 Fällen zu einer Gesamt­freiheits­strafe von zwei Jahren und zehn Monaten durch das LG Osnabrück bestätigt.

Ausweislich des nun rechtskräftigen Urteils des Landgerichts hatte die Angeklagte über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren in 112 Fällen ärztliche Rezepte gefälscht. Diese Fälschungen nutzte sie zur Täuschung der Beihilfestelle des Landes Niedersachsen, die bei Beamten einen Teil der Kosten für Heilbe­hand­lungen trägt. Dazu trug die Angeklagte heimlich jeweils eine größere Menge an Medikamenten auf den Rezepten ein, als ihr tatsächlich verschrieben worden waren, und reichte diese bei der Beihilfestelle ein. In der Folge erhielt die Angeklagte Erstattungen für Medikamente, die sie tatsächlich weder bezahlt noch erhalten hatte. So erschlich sich die Angeklagte insgesamt einen Betrag in Höhe von ca. EUR 900.000,00.

Vom LG verurteilte Ex-Lehrerin ging gegen Urteil in Revision

Die Angeklagte war vom Landgericht Osnabrück zunächst Ende 2018 wegen dieser Taten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundes­ge­richtshof in einer ersten Entscheidung auf die Revision der Angeklagten hin mit Blick auf das Strafmaß aufgehoben. Aus Sicht des Bundes­ge­richtshofs war noch näher zu prüfen, ob der Angeklagten eine besondere Strafmilderung zugutekommen musste, weil sie der Verwertung großer Teile ihres privaten Vermögens noch im Ermitt­lungs­ver­fahren zugestimmt hatte. So konnte bereits im Ermitt­lungs­ver­fahren ein Betrag von ca. EUR 700.000,00 generiert werden, der für die Schadens­wie­der­gut­machung zur Verfügung steht.

Ex-Lehrerin legte auch gegen die erneute Verurteilung Revision ein

Bei der folgenden erneuten Verhandlung über das Strafmaß kam die nun mit der Sache befasste 25. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück mit Urteil vom 18. Juni 2020 zu dem Ergebnis, dass auch unter Berück­sich­tigung der vom Bundes­ge­richtshof hervorgehobenen Aspekte eine Gesamt­frei­heits­strafe von zwei Jahren und zehn Monaten tat- und schuld­an­ge­messen sei (Az. 25 KLs 3/18). Die Strafe fiel damit sogar einen Monat höher aus als im ersten Urteil des Landgerichts Osnabrück. Hintergrund war, dass die Angeklagte zwischen­zeitlich vom Amtsgericht Osnabrück wegen eines Straßen­ver­kehrs­delikts verurteilt worden war. Die Einbeziehung der Strafe aus diesem Urteil führte zu der im Ergebnis höheren Gesamtstrafe.

BGH bestätigt das zweite Urteil des LG Osnabrück

Gegen diese erneute Verurteilung legte die Angeklagte wiederum Revision zum Bundes­ge­richtshof ein. Der Bundes­ge­richtshof bestätigte jedoch nun das zweite Urteil des Landgerichts Osnabrück. Dieses weise keine Rechtsfehler zulasten der Angeklagten auf. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Neben der Freiheitsstrafe wird bei der Angeklagten ein Betrag in Höhe des Wertes des erlangten Geldes in Höhe von EUR 903.558,30 eingezogen.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29369

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI