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Bundesgerichtshof Beschluss21.02.2013

Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftigGericht verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Betruges, Steuer­hin­ter­ziehung und falscher eidess­tatt­licher Versicherung

Der Bundes­ge­richtshof hat die vom Landgericht Potsdam gegen einen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg verhängte Gesamt­freiheits­strafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Betruges, Steuer­hin­ter­ziehung und falscher Versicherung an Eides Statt bestätigt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Potsdam den Angeklagten, einen ehemaligen Staatssekretär im Bundes­in­nen­mi­nis­terium und früheren Minister der Justiz und für Europaan­ge­le­gen­heiten des Landes Brandenburg, wegen Betruges in fünf Fällen, Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie wegen falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Drei Monate der Gesamt­frei­heits­strafe gelten wegen rechts­s­taats­widriger Verfah­rens­ver­zö­gerung als vollstreckt.

Bezug und Änderung von Erwer­b­s­ein­kommen wurden gegenüber den Versor­gungs­trägern nicht ordnungsgemäß angezeigt

Nach den landge­richt­lichen Feststellungen bezog der Angeklagte seit dem Jahr 1998 Versorgungsbezüge nach Maßgabe des Beamten­ver­sor­gungs­ge­setzes sowie nach seinem Ausscheiden aus dem Ministeramt im Juli 2002 Übergangsgeld nach den Vorschriften des Branden­bur­gischen Minis­ter­ge­setzes. Im Zeitraum Februar 2003 bis Dezember 2006 erzielte der Angeklagte Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben bezog er von August 2003 bis März 2004 Einkünfte aus nicht­selb­ständiger Arbeit. Dem Angeklagten war bekannt, dass dieses Erwer­b­s­ein­kommen auf die Versor­gungs­bezüge und das Übergangsgeld anzurechnen war. Er wusste auch, dass er den Bezug und die Änderung von Erwer­b­s­ein­kommen gegenüber den Versor­gungs­trägern des Bundes und des Landes Brandenburg anzuzeigen hatte. Dieser Verpflichtung kam der Angeklagte nicht ordnungsgemäß nach. Er beabsichtigte dabei, sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen. Dadurch wurden die Versor­gungs­bezüge und das Übergangsgeld ohne Anrechnung des Erwer­b­s­ein­kommens ungekürzt an den Angeklagten ausgezahlt.

Fristgemäße Abgabe von Umsatz­steu­er­jah­res­er­klä­rungen blieb aus

Der Angeklagte kam zudem in den Jahren 2003 bis 2005 seiner Verpflichtung als Unternehmer zur Abgabe von Umsatz­steu­er­jah­res­er­klä­rungen nicht innerhalb der Abgabefrist nach.

Ehemaliger Minister gibt falsche eidesstattliche Versicherung ab

Weiterhin gab der Angeklagte im Jahr 2005 in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Verlags­ge­sell­schaft, deren Geschäftsführer der Angeklagte gewesen war, vor dem Landgericht Hamburg eine falsche Versicherung an Eides Statt ab.

Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen

Der 1. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, im Wesentlichen als unbegründet verworfen. Einen geringen Teilerfolg erzielte die Revision lediglich hinsichtlich einer der für die Betrugstaten verhängten Einzelstrafen, die herabgesetzt wurde. Der Ausspruch über die Gesamtstrafe blieb davon unberührt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

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