23.11.2024
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Urteil16.06.2005Bundesgerichtshof5 StR 440/04
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Bundesgerichtshof Urteil16.06.2005

Verurteilung des früheren branden­bur­gischen Landwirt­schafts­mi­nisters bestätigt

Das Landgericht Potsdam hatte den Angeklagten Edwin Zimmermann, den früheren Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Land Brandenburg, und den Angeklagten Dr. D., einen früheren Referatsleiter im branden­bur­gischen Landwirt­schafts­mi­nis­terium, vom Vorwurf der Untreue und des Betruges freigesprochen. Nach Aufhebung dieses Urteils durch den BGH am 8. April 2003 – unter anderem wegen unzutreffender Beweiswürdigung – hatte das Landgericht Potsdam nunmehr beide Angeklagte wegen Subven­ti­o­ns­be­truges in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten mit Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 70 € verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen waren die Angeklagten im Jahre 1997 im Rahmen eines Subven­ti­o­ns­ver­fahrens zugunsten des Fördervereins Dahme/Mark e.V. tätig geworden. Dem Verein wurde ein Betrag von rund 500.000 DM zugewendet. Mit der Subvention sollte das Projekt "Wieder­ein­richtung und Betreibung einer traditionell-dörflichen Holzbackstube mit integrierter Landschafts­pflege" auf dem bäuerlichen Anwesen der Familie des Angeklagten Zimmermann in Schöna/Kolpin gefördert werden. Die Angeklagten hatten den Subven­ti­o­ns­antrag und eine schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Beginn mit der zu fördernden Maßnahme zurückdatiert, weil nach den Verwal­tungs­vor­schriften zur Landes­haus­halts­ordnung Zuwendungen nur für solche Projekte bewilligt werden durften, die noch nicht begonnen worden waren.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Revision des Angeklagten Zimmermann auf Antrag des General­bun­des­anwalts durch einstimmigen Beschluß, die Revision des Angeklagten Dr. D. durch Urteil verworfen.

Vorinstanz: LG Potsdam - 496 Js 175/98 22 KLs 76/03

Quelle: Pressemitteilung Nr. 88/05 des BGH vom 16.06.2005

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