Das Landgericht Potsdam hatte den Angeklagten Edwin Zimmermann, den früheren Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Land Brandenburg, und den Angeklagten Dr. D., einen früheren Referatsleiter im brandenburgischen Landwirtschaftsministerium, vom Vorwurf der Untreue und des Betruges freigesprochen. Nach Aufhebung dieses Urteils durch den BGH am 8. April 2003 – unter anderem wegen unzutreffender Beweiswürdigung – hatte das Landgericht Potsdam nunmehr beide Angeklagte wegen Subventionsbetruges in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten mit Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 70 € verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen waren die Angeklagten im Jahre 1997 im Rahmen eines Subventionsverfahrens zugunsten des Fördervereins Dahme/Mark e.V. tätig geworden. Dem Verein wurde ein Betrag von rund 500.000 DM zugewendet. Mit der Subvention sollte das Projekt "Wiedereinrichtung und Betreibung einer traditionell-dörflichen Holzbackstube mit integrierter Landschaftspflege" auf dem bäuerlichen Anwesen der Familie des Angeklagten Zimmermann in Schöna/Kolpin gefördert werden. Die Angeklagten hatten den Subventionsantrag und eine schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Beginn mit der zu fördernden Maßnahme zurückdatiert, weil nach den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Zuwendungen nur für solche Projekte bewilligt werden durften, die noch nicht begonnen worden waren.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten Zimmermann auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluß, die Revision des Angeklagten Dr. D. durch Urteil verworfen.
Vorinstanz: LG Potsdam - 496 Js 175/98 22 KLs 76/03
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 88/05 des BGH vom 16.06.2005