15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil19.06.2012

Sicher­heits­über­prü­fungen von Bediensteten mittels "Terro­ris­mus­listen" als Voraussetzung für Erteilung des AEO-Status nicht zu beanstandenHauptzollamt darf Erteilung des Zertifikats von Kontrollen des Personals abhängig machen

Die Erteilung eines so genannten AEO-Zertifikats "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" darf von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass ein Unternehmen seine in sicher­heits­re­le­vanten Bereichen tätigen Bediensteten einer Sicher­heits­über­prüfung anhand der so genannten Terro­ris­mus­listen unterzieht.

Im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicher­heits­politik hat die Europäische Union (EU) Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus erlassen. Danach ist es (u.a.) verboten, Personen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk oder den Taliban in Verbindung stehen und die in den Anhängen dieser Verordnungen (so genannte Terro­ris­mus­listen) namentlich aufgeführt sind, Gelder oder andere finanzielle Vermögenswerte direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.

Verleihung des Status "Zugelassener Wirtschafts­be­tei­ligter" an besonders zuverlässige und vertrau­ens­würdige Unternehmen

Seit Januar 2008 können in der EU ansässige, im grenz­über­schrei­tenden Warenverkehr tätige Unternehmen den Status des "Zugelassenen Wirtschafts­be­tei­ligten" (Authorised Economic Operator -AEO-) beantragen. Dieser Status, der besonders zuverlässigen und vertrau­ens­würdigen Unternehmen verliehen wird, berechtigt zu Vergünstigungen bei sicher­heits­re­le­vanten Zollkontrollen sowie zur Inanspruchnahme bestimmter Vereinfachungen bei der Abwicklung und Bewilligung von Zollverfahren.

Hauptzollamt lehnt Erteilung des Zertifikats mangels ausreichender Überprüfung der in sicher­heits­re­le­vanten Bereichen tätigen Bediensteten ab

In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen die Erteilung eines bestimmten AEO-Zertifikats beantragt, welches (u.a.) voraussetzt, dass künftig in sicher­heits­re­le­vanten Bereichen tätige Bedienstete einer Sicher­heits­über­prüfung unterzogen und regelmäßig Hinter­grun­d­über­prü­fungen vorgenommen werden. Das Hauptzollamt hatte die Erteilung dieses Zertifikats mit der Begründung abgelehnt, das betreffende Unternehmen überprüfe seine in sicher­heits­re­le­vanten Bereichen tätigen Bediensteten nicht anhand der so genannten Terro­ris­mus­listen und deshalb nicht in ausreichendem Umfang.

Bedingung zur Erteilung des AEO-Zertifikats für Unternehmen und Bedienstete nicht unzumutbar

Der Bundesfinanzhof urteilte, das Hauptzollamt dürfe die Erteilung des begehrten Zertifikats von solchen Kontrollen des Personals abhängig machen. Die Prüfung, ob Bedienstete des klagende Unternehmens in den so genannten Terro­ris­mus­listen geführt werden, verstoße weder gegen daten­schutz­rechtliche Bestimmungen noch verlange eine solche Bedingung für die Erteilung des AEO-Zertifikats Unzumutbares vom Unternehmen oder seinen Bediensteten.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14022

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI