18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 9185

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil04.11.2009

Überprüfung von Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nissen durch Hauptzollamt ohne schriftliche Ankündigung zulässigSchwa­rz­a­r­beits­be­kämp­fungs­gesetz dient der Einhaltung sozia­l­ver­si­cherungs- und auslän­der­recht­lichen Bestimmungen

Ein Hauptzollamt darf eine Überprüfung von Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nissen ohne vorherige schriftliche Prüfungs­a­n­ordnung durchführen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Hauptzollamt aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Klägerin, einem Gastro­no­mie­un­ter­nehmen, geprüft, ob die dort Beschäftigten über Arbeits­er­laubnisse verfügten. Anhaltspunkte für ein ordnungs­widriges Verhalten der Klägerin ergaben sich dabei nicht. Die entsprechende Prüfungs­a­n­ordnung wurde der Klägerin kurz zuvor mündlich bekannt gegeben. Die Klägerin hielt diese Vorgehensweise für rechtswidrig; sie war der Auffassung, dass ebenso wie bei steuerlichen Außenprüfungen eine Kontrolle nach dem Schwa­rz­a­r­bei­ter­be­kämp­fungs­gesetz angemessene Zeit vorher schriftlich anzukündigen sei.

Behörde muss Recht vorbehalten bleiben unangekündigt und überraschend entsprechende Kontrollen vorzunehmen

Dieser Auffassung folgten die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg jedoch nicht und wiesen die Klage ab. Sie stellten dabei u.a. darauf ab, dass es Zweck einer Kontrolle nach dem Schwa­rz­a­r­beits­be­kämp­fungs­gesetz ist, die Einhaltung der sozia­l­ver­si­cherungs- und auslän­der­recht­lichen Bestimmungen zu prüfen. Dieser Zweck würde jedenfalls häufig vereitelt werden, wenn die Kontrolle längere Zeit zuvor angekündigt würde. Es müsse der Behörde möglich sein, unangekündigt und überraschend entsprechende Kontrollen vorzunehmen. Das Gericht maß auch dem Umstand, dass sich der Verdacht des ordnungs­widrigen Verhaltens der Klägerin nicht bestätigt habe, keine Bedeutung bei. Das Tätigwerden der Behörde aufgrund einer zwar anonymen, aber jedenfalls nicht erkennbar haltlosen oder schikanösen Anzeige sei weder willkürlich noch unver­hält­nismäßig gewesen.

Quelle: ra-online, FG Berlin-Brandenburg

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9185

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI