18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil08.10.2014

Ein­kommen­steuer­erklärung kann auch wirksam per Fax übermittelt werdenErfordernis der Schriftlichkeit wird auch bei der Übermittlung einer Ein­kommen­steuer­erklärung per Fax gewahrt

Eine Ein­kommen­steuer­erklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls erzielte im Streitjahr 2007 ausschließlich Einkünfte aus nicht­selb­ständiger Arbeit. Über den Inhalt der von ihrer Steuerberaterin erstellten Einkom­men­steu­e­r­er­klärung 2007 hatte sich die Klägerin ausschließlich telefonisch informiert und das ihr zugefaxte Deckblatt der Erklärung unterschrieben. Die Steuerberaterin übermittelte dem Finanzamt die Steuererklärung über das ELSTER-Portal ohne Zertifizierung. Beim Finanzamt ging am 30. Dezember 2011 die hierzu gehörende komprimierte Einkom­men­steu­e­r­er­klärung ein, deren erste Seite das zugefaxte Deckblatt mit der telekopierten Unterschrift der Klägerin war. Erst im Januar 2012 unterschrieb die Klägerin erneut das Deckblatt der Erklärung an Amtsstelle. Das Finanzamt lehnte den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer 2007 wegen Ablaufs der Festset­zungsfrist ab. Das Finanzgericht gab der hiergegen erhobenen Klage statt.

Für die Einkom­men­steu­e­r­er­klärung gelten gleiche Voraussetzungen wie für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

Der Bundesfinanzhof bestätigt die Entscheidung des Finanzgerichts. Eine Einkom­men­steu­e­r­er­klärung kann danach auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Denn für die Einkom­men­steu­e­r­er­klärung gilt insoweit nichts anderes als für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze, für die höchst­rich­terlich bereits entschieden ist, dass eine Übermittlung per Telefax in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig ist. Durch das Erfordernis der Schriftlichkeit soll sichergestellt werden, dass Person und Inhalt der Erklärung eindeutig festgestellt werden können und dass es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt. Diese Zwecke werden auch bei der Übermittlung einer Einkom­men­steu­e­r­er­klärung per Fax gewahrt.

Steuer­pflichtiger übernimmt mit der auf der Erklärung geleisteten Unterschrift Verantwortung

Dabei ist nicht erforderlich, dass der Steuer­pflichtige den Inhalt der Erklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat. Denn mit der auf der Erklärung geleisteten Unterschrift macht sich der Steuer­pflichtige deren Inhalt zu eigen und übernimmt dafür die Verantwortung.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20427

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI