18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil25.03.2013

Schaden­s­er­satzklage der Deutsche Lufthansa, Air Berlin und FRAPORT gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung erfolglosArbeitsgericht Frankfurt weist Schaden­s­er­satz­for­de­rungen von über neun Millionen Euro zurück

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die gemeinsame Klage der Deutschen Lufthansa AG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und FRAPORT AG gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 9.187.834 Euro nebst Zinsen abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Streitfall stützen die Klägerinnen ihre jeweiligen Schaden­s­er­satz­for­de­rungen zum einen auf Streikmaßnahmen, die von der GdF auf dem Rhein-Main-Flughafen bei der FRAPORT AG in den Abteilungen Vorfeld­kon­trolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrs­zentrale vom 16. Februar 2012 bis 22. Februar 2012 und vom 26. Februar 2012 bis 29. Februar 2012 durchgeführt worden waren ("Hauptstreik"), zum anderen auf ein Schreiben der GdF vom 28. Februar 2012, mit dem die GdF die Mitarbeiter im Geschäfts­bereich Tower der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH am Tower Frankfurt für den 29. Februar 2012 zum Streik aufgerufen hatte ("Unter­stüt­zer­streik"). Die Klägerinnen vertraten die Ansicht, der "Hauptstreik" wie auch der Aufruf zum "Unter­stüt­zer­streik" seien rechtswidrig gewesen und hätten für die Klägerinnen aufgrund der streikbedingten Flugausfälle hohe Schäden verursacht. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die zunächst ebenfalls zu den Klägerinnen dieses Verfahrens gehört hatte, nahm ihre Klage im Verlauf des Rechtsstreits zurück.

Rechtswidriger Hauptstreik begründet dennoch keinen Schaden­s­er­satz­an­spruch für FRAPORT

Zwar stellte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main fest, dass durch die GdF mit dem Hauptstreik rechtswidrig und unmittelbar in das Recht der FRAPORT AG an deren einge-richteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wurde. Ein Schaden­s­er­satz­an­spruch hieraus ergab sich zugunsten der FRAPORT AG aber nicht. Die GdF konnte sich mit Erfolg auf den Einwand des "rechtmäßigen Alter­na­tiv­ver­haltens" berufen. So folgte die Rechts­wid­rigkeit des Hauptstreiks allein daraus, dass die GdF die sich aus dem zwischen ihr und der FRAPORT AG in Teilen noch fortgeltenden Landes­be­zirk­s­ta­rif­vertrag Nr. 32/2007 ergebende Friedenspflicht verletzt hatte. Das Gericht sah es als unstreitig an, dass die von der FRAPORT AG behaupteten Schäden ebenso eingetreten wären, wenn die GdF den Teil der friedens­pflicht­ver­let­zenden Forderungen, bei denen es sich lediglich um untergeordnete Neben­for­de­rungen handelte, nicht in ihre Streikforderung aufgenommen und damit rechtmäßig gestreikt hätte.

Flugge­sell­schaften fehlt es für Schaden­s­er­satz­an­spruch an erforderlichem "betrie­bs­be­zogenen" Eingriff in ihre Rechte

Bezüglich der beiden klagenden Flugge­sell­schaften fehlte es an dem für einen deliktischen Schaden­s­er­satz­an­spruch erforderlichen "betrie­bs­be­zogenen" Eingriff in deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der sich unmittelbar gegen die beiden Klägerinnen gerichtet hätte. Auf die Verletzung der schuldrechtlich gegenüber der FRAPORT AG als Tarif­ver­trags­partei bestehenden Friedenspflicht konnten sich die klagenden Flugge­sell­schaften hingegen nicht berufen, da die Friedenspflicht gerade nicht die Flugge­sell­schaften "als Dritte" schützt.

Beein­träch­ti­gungen des Flugbetriebes allein durch Ankündigung eines Unter­stüt­zungs­streiks nicht erkennbar

Schließlich konnte das Gericht hinsichtlich des mit Schreiben der GdF vom 28. Februar 2012 angekündigten, aber nicht durchgeführten Unter­stüt­zungs­streiks anhand des Vorbringens der drei Klägerinnen nicht erkennen, dass es allein aufgrund der Ankündigung zu Beein­träch­ti­gungen des Flugbetriebes bzw. zu Schäden gekommen wäre, die nicht ohnehin durch den durchgeführten Hauptstreik, für dessen Folgen die GdF gerade nicht haften muss (siehe oben), verursacht worden waren.

Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15505

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI