15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Frankfurt am Main Vergleich22.02.2010

Einigung: Pilotenstreik bei der Lufthansa wird ausgesetztEinstweilige Verfügungen im Tarifkonflikt bei der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG

Der Pilotenstreik bei der Lufthansa wird ausgesetzt. Darauf verständigten sich die Flugge­sell­schaft und die Gewerkschaft Cockpit vor dem Frankfurter Arbeitsgericht auf Vorschlag der Richterin. Beide Seiten einigten sich auch auf die Fortsetzung der Tarif­ver­hand­lungen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat über von der Deutschen Lufthansa AG und von der Lufthansa Cargo AG jeweils am heutigen Vormittag beantragten einstweiligen Verfügungen gegen die Vereinigung Cockpit e.V. verhandelt.

Lufthansa wollte Streikaufruf verhindern

Mit ihren Anträgen wollten die Deutsche Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG erreichen, dass es der Vereinigung Cockpit e.V. untersagt wird, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks im Flugbetrieb der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG durchzuführen, um ihre erhobenen Streik­for­de­rungen durchzusetzen. Die Deutsche Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG erachten die derzeit laufenden Arbeits­kampf­maß­nahmen für rechtswidrig, da die Streik­for­de­rungen bezogen auf die LH Italia SpA, einer 100-prozentigen Tochter­ge­sell­schaft der Lufthansa AG mit Sitz in Mailand, keine zulässigen Streikziele darstellen und weitere Streik­for­de­rungen der Vereinigung Cockpit e.V. gegen die Friedenspflicht verstoßen würden, da insoweit ungekündigte Tarifverträge betroffen seien.

Parteien schließen Vergleich

Die Parteien sowie die beigetretene German Wings GmbH haben im Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main unter dem Vorsitz der Richterin am Arbeitsgericht Dr. Silke Kohlschitter unter Aufrecht­er­haltung ihrer jeweiligen Rechts­s­tand­punkte einen Vergleich geschlossen, wonach die Parteien unverzüglich und bedingungslos Verhandlungen über Vergütungs- und MTV-Forderungen der Vereinigung Cockpit e.V. im deutschen Tarifgebiet (wieder-)aufnehmen, die Vereinigung Cockpit e.V. ihre Tarifforderung bezogen auf die LH Italia SpA nicht weiter aufrechterhält, die Vereinigung Cockpit e.V. die laufenden Arbeits­kampf­maß­nahmen unverzüglich, spätestens ab 23.59 Uhr aussetzt und ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antrag­stel­le­rinnen und der German Wings GmbH auffordert, schnellst­möglich ihre Arbeitsleistung wieder zu erbringen sowie bis zum 8. März 2010, 24.00 Uhr, die Vereinigung Cockpit e.V. ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antrag­stel­le­rinnen und der German Wings GmbH nicht zu Streikmaßnahmen auffordern und keine Streiks durchführen wird. In dem Vergleich wurde weiter festgehalten, dass mit seinem Abschluss keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der bisherigen Streikmaßnahmen getroffen wurde.

Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung9254

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI