15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Beschluss11.04.2008

Streik in Berlin: Arbeitsgericht verbietet Spontanstreiks Berliner Straßen­bahn­fahrer24 Stunden Vorlauffrist ist einzuhalten

Nachdem Berliner Straßen­bahn­fahrer einen Spontanstreik durchgeführt haben, hat das Arbeitsgericht in einer einstweiligen Verfügung solche Streiks untersagt.

Auf Antrag des Kommunalen Arbeit­ge­ber­ver­bandes Berlin und der Berliner Verkehrs­be­triebe (BVG) hat das Arbeitsgericht Berlin im Wege einer einstweiligen Verfügung es der Ver.di Vereinigte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft, Landesbezirk Berlin-Brandenburg untersagt, bei der BVG Spontanstreiks durchzuführen sowie sonstige mit Arbeits­nie­der­le­gungen verbundene Streikmaßnahmen ohne Ankündigung einer angemessenen Vorlauffrist, die grundsätzlich 24 Stunden nicht unterschreiten darf, durchzuführen, bis die ein einem Gespräch vom 31.03.2088 vereinbarte Wiederaufnahme von Tarif­ver­hand­lungen für gescheitert erklärt werden.

Hintergrund

Die Straßenbahnfahrer der BVG hatten ohne Ankündigung spontan gestreikt, um im Tarifkonflikt den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.04.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5892

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI