18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Wiesbaden Urteil10.05.2011

Mobiltelefon aus der Umkleidekabine gestohlen: Kein Fall für die Handy­ver­si­cherungKein Versi­che­rungs­schutz bei kurzem unbeauf­sich­tigtem Ablegen des Handys

Wem das Mobiltelefon aus der Umkleidekabine einer Sporthalle gestohlen wird, hat unter Umständen keinen Zahlungs­an­spruch gegen seine Handy-Versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor

Im zu entscheidenden Rechtsstreit hatte ein Handybesitzer aus Mecklenburg- Vorpommern sein Mobiltelefon unter anderem gegen Abhandenkommen versichert. Später wurde es ihm aus der Umkleidekabine einer Sporthalle gestohlen und er verlangte von seiner in Wiesbaden ansässigen Versicherung Ersatz.

Kein Versi­che­rungs­schutz für Handy bei kurzem unbeauf­sich­tigten Abgelegen der Versi­che­rungssache zum Beispiel in Kleidungs­stücken

Aus dem Versi­che­rungs­vertrag hatte der Kläger jedoch keinen Anspruch auf Zahlung, wie das Amtsgericht Wiesbaden entschied. Im Vertrag hatten die Parteien den Versi­che­rungs­schutz unter anderem für den Fall ausgeschlossen, dass die versicherte Sache „auch nur kurz unbeaufsichtigt abgelegt, in abgelegten Kleidungs­stücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken aufbewahrt wird.“ Dies war hier das Fall: Das Mobiltelefon befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in der unbeauf­sich­tigten und unver­schlossenen Umkleidekabine der Sporthalle einer Berufsschule.

Vertragsklausel, die Versi­che­rungs­schutz für bewusst unbeauf­sich­tigtes Zurücklassen der Versi­che­rungssache ausschließt, zulässig

Die Klausel selbst erachtete das Amtsgericht Wiesbaden für wirksam. Es sei jedermann verständlich, dass eine Leistungs­pflicht der Versicherung nur im Rahmen der vereinbarten Versi­che­rungs­be­din­gungen bestehe. Dass unter die Klausel auch ein Diebstahl aus einer unbeauf­sich­tigten Umkleide einer Sporthalle falle, sei naheliegend.

Quelle: Amtsgericht Wiesbaden/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12150

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI