18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil09.10.2013

Beleidigung eines Mitmieters als rechtsradikal rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietver­hält­nissesAG München gibt Räumungsklage nach wiederholten Pflicht­ver­let­zungen des Mieters und Bedrohung und Beleidigung von Mitmietern statt

Eine Mieterin, die wiederholt gegen die Pflicht verstößt, ihren Hund anzuleinen, und die einen Mitmieter nach einer Attacke durch ihren Hund als Rechtsradikalen beleidigt, darf der Vermieter fristlos kündigen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist seit 2003 Mieterin einer Wohnung im Stadtteil Giesing in München. Sie besitzt den Berner-Senn-Hund-Mischling Max und hat von der Vermieterin die Genehmigung, den Hund Max in der Wohnung zu halten. Die Hundehaltung darf jedoch nicht zur Störung und Belästigung der anderen Mieter führen. Am 14. Dezember 2012 hatte die Mieterin mit der Vermieterin eine Vereinbarung getroffen, dass Max fortan auf dem Gelände der Vermieterin an einer farbigen Hundeleine von maximal 2 Metern Länge geführt wird, sobald er die Wohnung verlässt. Die Mieterin ließ mehrfach den Hund Max nicht angeleint in der Wohnanlage umherlaufen und wurde dafür von der Vermieterin abgemahnt.

Mitmieter wird von Hund angegriffen und von Hundehalter beleidigt

Am 27. Mai 2013 gegen 23.25 Uhr begegnete ein Mitmieter aus der Wohnanlage dem nicht angeleinten Hund Max, der zu diesem Zeitpunkt sehr aggressiv war. Die Beklagte, die einen 1,8 Meter langen und 3-5 Zentimeter dicken Schäferstock in der Hand hielt, lief dem Hund hinterher. Der Hund stürmte auf den Mitmieter zu, bellte ihn aggressiv an und versuchte, ihn anzugreifen. Daraufhin schrie der Mitmieter den Hund an, so dass dieser von ihm abließ. Als der Mitmieter den Hund Max mit seinem I-Phone fotografieren wollte, schlug die Beklagte mit ihrem Stock in Richtung des Mitmieters und verfehlt ihn nur knapp an der Schulter. Sie beleidigt ihn dabei als Rechtsradikalen.

Vermieter kündigt Mietverhältnis fristlos

Daraufhin kündigte die Vermieterin der Beklagten samt dem Hund Max außerordentlich und fristlos. Die Frau akzeptierte die Kündigung nicht und zog nicht aus. Die Vermieterin erhob daraufhin Räumungsklage.

Verhalten der Beklagten stellt in mehrfacher Hinsicht Verletzung des Mietvertrages dar

Der Richter des Amtsgerichts München gab der Vermieterin Recht. Hund Max und seine Besitzerin müssen die Wohnung räumen. Das Verhalten der Beklagten stelle in mehrfacher Hinsicht eine Verletzung des Mietvertrages dar. So sei der Hund nicht angeleint gewesen, was jedoch aus Sicht des Gerichts die geringfügigste Vertrags­ver­letzung darstelle. Eine schwerwiegende Vertrags­ver­letzung sei die Beleidigung des Mitmieters als Rechtsradikalen sowie der Schlag mit dem Stock in Richtung des Kopfes des Zeugen. Wenn auch der Schlag den Mitmieter nicht getroffen hat, so handele es sich doch um eine bedrohliche Geste zum Nachteil eines Mitmieters, der im Nachbarhaus der gleichen Wohnanlage lebe.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18819

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI