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- "Sie sind ein Schwein" - Beleidigung berechtigt Vermieter zur außerordentlichen fristlosen KündigungAmtsgericht München, Urteil09.08.2013, 411 C 8027/13
- Lang anhaltende störende, aggressive und bedrohliche Handlungen einer Mieterin rechtfertigen fristlose KündigungAmtsgericht Charlottenburg, Urteil13.06.2014, 232 C 53/14
- WEG-Eigentümer muss wegen Beleidigung und Bedrohung des Mieters eines anderen Wohnungseigentümers Mietausfallschaden zahlenOberlandesgericht Köln, Beschluss06.02.2006, 16 Wx 197/05
Amtsgericht München Urteil09.10.2013
Beleidigung eines Mitmieters als rechtsradikal rechtfertigt fristlose Kündigung des MietverhältnissesAG München gibt Räumungsklage nach wiederholten Pflichtverletzungen des Mieters und Bedrohung und Beleidigung von Mitmietern statt
Eine Mieterin, die wiederholt gegen die Pflicht verstößt, ihren Hund anzuleinen, und die einen Mitmieter nach einer Attacke durch ihren Hund als Rechtsradikalen beleidigt, darf der Vermieter fristlos kündigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist seit 2003 Mieterin einer Wohnung im Stadtteil Giesing in München. Sie besitzt den Berner-Senn-Hund-Mischling Max und hat von der Vermieterin die Genehmigung, den Hund Max in der Wohnung zu halten. Die Hundehaltung darf jedoch nicht zur Störung und Belästigung der anderen Mieter führen. Am 14. Dezember 2012 hatte die Mieterin mit der Vermieterin eine Vereinbarung getroffen, dass Max fortan auf dem Gelände der Vermieterin an einer farbigen Hundeleine von maximal 2 Metern Länge geführt wird, sobald er die Wohnung verlässt. Die Mieterin ließ mehrfach den Hund Max nicht angeleint in der Wohnanlage umherlaufen und wurde dafür von der Vermieterin abgemahnt.
Mitmieter wird von Hund angegriffen und von Hundehalter beleidigt
Am 27. Mai 2013 gegen 23.25 Uhr begegnete ein Mitmieter aus der Wohnanlage dem nicht angeleinten Hund Max, der zu diesem Zeitpunkt sehr aggressiv war. Die Beklagte, die einen 1,8 Meter langen und 3-5 Zentimeter dicken Schäferstock in der Hand hielt, lief dem Hund hinterher. Der Hund stürmte auf den Mitmieter zu, bellte ihn aggressiv an und versuchte, ihn anzugreifen. Daraufhin schrie der Mitmieter den Hund an, so dass dieser von ihm abließ. Als der Mitmieter den Hund Max mit seinem I-Phone fotografieren wollte, schlug die Beklagte mit ihrem Stock in Richtung des Mitmieters und verfehlt ihn nur knapp an der Schulter. Sie beleidigt ihn dabei als Rechtsradikalen.
Vermieter kündigt Mietverhältnis fristlos
Daraufhin kündigte die Vermieterin der Beklagten samt dem Hund Max außerordentlich und fristlos. Die Frau akzeptierte die Kündigung nicht und zog nicht aus. Die Vermieterin erhob daraufhin Räumungsklage.
Verhalten der Beklagten stellt in mehrfacher Hinsicht Verletzung des Mietvertrages dar
Der Richter des Amtsgerichts München gab der Vermieterin Recht. Hund Max und seine Besitzerin müssen die Wohnung räumen. Das Verhalten der Beklagten stelle in mehrfacher Hinsicht eine Verletzung des Mietvertrages dar. So sei der Hund nicht angeleint gewesen, was jedoch aus Sicht des Gerichts die geringfügigste Vertragsverletzung darstelle. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung sei die Beleidigung des Mitmieters als Rechtsradikalen sowie der Schlag mit dem Stock in Richtung des Kopfes des Zeugen. Wenn auch der Schlag den Mitmieter nicht getroffen hat, so handele es sich doch um eine bedrohliche Geste zum Nachteil eines Mitmieters, der im Nachbarhaus der gleichen Wohnanlage lebe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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