Vertragsrecht
BGH entscheidet über Grenzen der Weitergabe von Bezugskostensteigerungen des Gasversorgers an Tarifkunden Gasgrundversorger muss eigene Bezugskosten im Interesse der Kunden niedrig halten
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Grenzen für das Recht des Gasgrundversorgers gelten, Steigerungen der eigenen (Bezugs-) Kosten an den Kunden weiterzugeben. Die Richter entschieden, dass der Gasgrundversorger insoweit verpflichtet ist, die eigenen Bezugskosten im Interesse der Kunden niedrig zu halten und nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungsalternative zu wählen. Zudem entschied der Bundesgerichtshof, dass eine von der Revision geforderte erneute Vorlage dieses Verfahrens an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung über die Auslegung der in Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A der Gas-Richtlinie 2003/55/EG zum Schutz der Gas-Haushaltskunden enthaltenen Transparenzanforderungen nicht erforderlich ist, da die insoweit entscheidungserheblichen Fragen durch das auf Vorlage des Senats im vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2014 bereits geklärt sind.mehr
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