Versammlungsrecht
"Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" auf privatem Grundstück mit Publikumsverkehr zulässig Versammlungsrechtliche Bedenken gegen Veranstaltung seitens der Versammlungsbehörde nicht erkennbar
Im Wege der einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der für Montag, 20. Juli 2015, zwischen 18.15 und 18.30 Uhr auf dem Nibelungenplatz in Passau geplante "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" durchgeführt werden darf. Zivilgerichtliche Entscheidungen, die u. a. das von der privaten Eigentümerin des Nibelungenplatzes ausgesprochene Hausverbot bestätigt hatten, hat das Bundesverfassungsgericht zu wesentlichen Teilen aufgehoben. Die einstweilige Anordnung des Gerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Das trägt auch dem Umstand Rechnung, dass es bislang an gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Inanspruchnahme von öffentlich zugänglich gemachten, aber in privater Hand gehaltenen Grundstücken für Versammlungen fehlt und eine inhaltlich abschließende Entscheidung im Eilverfahren nicht möglich war.mehr
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