23.11.2024
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Arbeitsgericht Berlin Urteil13.12.2007

"Flashmob-Aktionen" von ver.di in Einzel­han­dels­fi­lialen verboten

Das Arbeitsgericht Berlin hat im Rahmen eines einstweiligen Verfü­gungs­ver­fahrens der Gewerkschaft ver.di untersagt, so genannte "Flashmob-Aktionen" im Rahmen ihres Arbeitskampfes im Einzelhandel durchzuführen.

Diese Aktionen werden in der Weise geführt, dass beispielsweise viele Menschen zur gleichen Zeit einen Pfennigartikel in einer Filiale kaufen und damit für längere Zeit den Kassenbereich blockieren. Das Arbeitsgericht hat solche Aktionen für arbeits­kampfrechtlich unwirksam erklärt, da sie die Grenzen aus Art. 9 Abs. 3 GG überschritten.

Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Berlin

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