Dokument-Nr. 31690
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Verwaltungsgericht des Saarlandes Urteil25.02.2022
Keine Übernahme als Berufssoldat wegen Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1Fehlende Einsatz- und Verwendungsfähigkeit als Kampfmittelabwehrfeldwebel bzw. Feuerwerker
Die Übernahme eines Kampfmittelabwehrfeldwebels bzw. Feuerwerkers als Berufssoldat kommt nicht in Betracht, wenn eine Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1 vorliegt. In diesem Fall liegt keine Einsatz- und Verwendungsfähigkeit vor. Dies hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 beantragte ein im Saarland stationierter Soldat auf Zeit die Übernahme als Berufssoldat. Der Soldat verfügte über eine Ausbildung zur Kampfmittelbeseitigung und war als Feuerwerker eingesetzt. Der Übernahmeantrag wurde abgelehnt, weil bei dem Soldaten im Jahr 2014 eine Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1 diagnostiziert wurde. Der Dienstherr sah die Einsatz- und Verwendungsfähigkeit des Soldaten als nicht gegeben an. Gegen die Ablehnung richtete sich schließlich die Klage des Soldaten.
Fehlende körperliche Eignung für Übernahme als Berufssoldat
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschied gegen den Kläger. Die Voraussetzungen für die Übernahme als Berufssoldat sei nicht gegeben, da der Kläger die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche körperliche Eignung nicht besitze. Die Tätigkeit eines Kampfmittelbeseitigungsfeldwebels oder Feuerwerkers sei verbunden mit einem Einsatz bei extremen Klimaverhältnissen und akuten Gefahrenlagen im In- und Ausland unter den Bedingungen des Tragens typischer Schutzausrüstungen, enormer Flüssigkeitsverluste, unregelmäßiger Zuführung von Nährstoffen, Versorgungsproblemen betreffend Medikamente sowie hoher physischer und psychischer Belastungen infolge von Gefechtssituationen mit Lärmbelästigung. Für einen Soldaten, der auf die regelmäßige Gabe von kühl zu lagernden Insulin angewiesen ist, sei ein solcher Einsatz weder möglich noch zumutbar. Der Kläger erfülle damit nicht die gesundheitlichen Anforderungen für die Tätigkeit eines Kampfmittelbeseitigungsfeldwebels oder Feuerwerkers.
Fehlender Einsatz in der Kampfmittelbeseitigung unerheblich
Für unerheblich hielt das Verwaltungsgericht den Umstand, dass der Kläger derzeit nicht in der Kampfmittelbeseitigung eingesetzt werde, sondern als Feuerwerker im Bereich der Munitionstechnik. Denn die körperlichen Anforderungen dürfen sich nicht allein auf den aktuellen Dienstposten beziehen, sondern müssen sich auf die gesamte Verwendungsbreite der Ausbildung beziehen. Zudem können einem Soldaten ungeachtet seines Dienstgrades grundsätzlich alle Aufgaben übertragen werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)
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