18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 22496

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil14.04.2016

Zutrittsverbot zur LaserTag-Arena für unter 16-Jährige nicht zu beanstandenLaserTag birgt Gefahr für geistiges und seelisches Wohl von Kindern und Jugendlichen

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg hat entschieden, dass das von der Stadt Würzburg verhängte Zutrittsverbot für Personen unter 16 Jahren zur LaserTag-Arena Würzburg nicht zu beanstanden ist. Hingegen hatte die Anordnung von Auflagen für 16- und 17-Jährige keinen Bestand.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt unter der Bezeichnung LaserTag Würzburg in Würzburg eine LaserTag-Arena. Im vorliegenden Verfahren ging es um die Überprüfung eines Bescheids, in dem die Stadt Würzburg den Zutritt von Personen unter 16 Jahren zu den Betriebsräumen untersagt und hinsichtlich 16- und 17-Jähriger angeordnet hatte, dass für die einzelnen Teilnehmer vor dem Spiel eine persönliche Einweisung und nach dem Spiel eine persönliche Auswertung durchzuführen sei.

Gefahren für geistiges und seelisches Wohl können für 16- und 17-Jährige durch Auflagen ausgeschlossen werden

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg stellte in seiner Entscheidung fest, dass vom Spiel LaserTag eine Gefahr für das geistige und seelische Wohl für Kinder und Jugendliche im Sinne des § 7 Jugend­schutz­gesetz ausgehe, wobei diese Gefahr für 16- und 17-Jährige durch Auflagen ausgeschlossen werden könne. Es folgte damit dem im gerichtlichen Verfahren eingeholten und in der mündlichen Verhandlung ausführlich erläuterten Sachver­stän­di­gen­gut­achten eines Diplom­psy­chologen, das vom Gericht für schlüssig und nachvollziehbar erachtet wurde.

Bescheid ist im Hinblick auf Verbot für 16- bis 17-Jährige aufzuheben - Verbot für unter 16-Jährige gerechtfertigt

Die Ermes­sens­ausübung im Bescheid war nach Auffassung des Gerichts hinsichtlich des Zutrittsverbots für unter 16-Jährige angesichts ergänzender Ermes­sen­s­er­wä­gungen der Stadt Würzburg im gerichtlichen Verfahren nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der Auflagen für 16- bis 17-Jährige lag nach Ansicht des Gerichts wegen fehlender Ermes­sens­ausübung im Bescheid und angesichts anderer denkbarer sinnvoller Auflagen jedoch ein Ermes­sens­ausfall vor, der zu deren Aufhebung führte.

Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22496

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI