Verwaltungsgericht Trier Urteil09.05.2012
Licht-Immissionen durch Videowallanlage im Fußballstadion für Nachbarn zumutbarBaugenehmigung für Videowallanlage am Stadion ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Baugenehmigung zur Errichtung einer so genannten Videowall in einem Fußballstadion für rechtmäßig erklärt. Die damit einhergehenden Licht-Immissionen sind für Nachbarn zumutbar und können leicht beispielsweise durch den Einsatz von Vorhängen oder Jalousien gemindert werden.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich eine Anwohnerin gegen die Baugenehmigung einer Videowall im nahegelegenen Stadion wegen der hieraus resultierenden Licht-Immissionen.
In Licht-Richtlinien vorgegebenen Anforderungen im Bereich der Wohnung der Klägerin nicht überschritten
Nachdem in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier ein unterbreiteter Vergleich nicht zustande gekommen war, erklärte das Gericht die Baugenehmigung zur Errichtung der Videowall für rechtmäßig. Zur Begründung führten die Richter aus, dass unter Berücksichtigung der Ausführungen des in der mündlichen Verhandlung angehörten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass die von der Licht-Richtlinie vorgegebenen Anforderungen im Bereich der Wohnung der Klägerin eingehalten würden, sodass dieser die Licht-Immissionen der Videowallanlage zumutbar seien.
Belästigungen durch Licht-Immissionen kann durch Einsatz von Vorhängen oder Jalousien leicht Abhilfe geschaffen werden
Zu berücksichtigen sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Umgebung der von der Klägerin genutzten Wohnung durch Licht-Immissionen vorbelastet sei, sodass ein vermindertes Schutzniveau in Ansatz zu bringen sei. Im Übrigen treffe die Klägerin die Pflicht, durch ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" ihrerseits auf die von der benachbarten Anlage ausgehenden Immissionen Rücksicht zu nehmen. Gegenmaßnahmen bei Belästigungen durch Licht-Immissionen seien im Gegensatz zu Belästigungen durch Lärm-Immissionen in der Regel mit einfachen und günstigen Mitteln effektiv zu erreichen, beispielsweise durch den Einsatz von Vorhängen und Jalousien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online