18.10.2024
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Dokument-Nr. 9896

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil11.06.2010

Anwohner muss Straßenlaterne vor Wohnhaus hinnehmenVon Straßenlaterne ausgehende Lichtim­mis­sionen im inner­städ­tischen Bereich sind ortsüblich und nicht zu beanstanden

Der Eigentümer eines Grundstücks in einem Bahnhofsumfeld muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus und damit einhergehende Lichtim­mis­sionen hinnehmen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Streitfall befand sich vor dem im Bahnhofsumfeld liegenden Wohnhaus des Klägers in Neuwied im Abstand von ca. 2 m eine Straßenleuchte. Diese wurde im Zuge der Neugestaltung des Bahnhof­s­um­feldes durch eine Straßenlaterne ersetzt, welche ca. 10 cm vor dem Wohnhaus des Klägers aufgestellt wurde. Der eigentliche Leuchtkörper hängt an einem Ausleger und ragt ca. 1,50 m vor der Hauswand in den Gehwegbereich hinein.

VG: Lichteinfall von mehr als 1 Lux im Obergeschoss muss vermieden werden

Der Kläger begehrte die Beseitigung der Straßenlaterne. Daraufhin verpflichtete das Verwal­tungs­gericht die Stadt, die Straßenleuchte so zu verändern, dass im Obergeschoss des Wohnhauses ein Lichteinfall von mehr als 1 Lux vermieden wird. Aufgrund der Berufung der Stadt hat das Oberver­wal­tungs­gericht die Klage insgesamt abgewiesen.

Anwohner kann Schließen der Rollläden Beein­träch­ti­gungen mindern

Der Kläger müsse die von der Straßenlaterne ausgehenden Lichtim­mis­sionen hinnehmen, weil sie im inner­städ­tischen Bereich - hier des Busbahnhofs - ortsüblich seien. Sie würden weder die Nutzung des Grundstücks in Frage stellen noch zu Gesund­heits­ge­fahren der Bewohner des Wohnhauses führen. Außerdem könnten die Nutzer des Anwesens die Beein­träch­ti­gungen, etwa durch das Schließen der Rollläden, mindern. Die Straßenleuchte sei auch nicht willkürlich aufgestellt worden. Ihr Standort beruhe auf einem nachvoll­ziehbaren Straßen­be­leuch­tungs­konzept und befinde sich in der Nähe der beseitigten Straßenlaterne.

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

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