18.10.2024
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Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss21.09.2018

Luftrein­hal­teplan Stuttgart: Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen Land Baden-Württemberg festgesetztFestsetzung eines Verkehrs­verbotes ohne jeden sachlichen oder rechtlichen Grund unterlassen

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hat in Fortführung des Vollstreckungs­verfahrens gegen das Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt, da das Land seiner Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftrein­hal­te­planes für den Regie­rungs­bezirk Stuttgart nicht nachgekommen ist.

Zudem hat das Verwal­tungs­gericht dem Land erneut eine Frist bis zum 16. November 2018 gesetzt, um seiner Verpflichtung der im Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Stuttgart vom 26. Juli 2017 auferlegten Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftrein­hal­te­planes für den Regie­rungs­bezirk Stuttgart/ Teilplan Landes­hauptstadt Stuttgart nachzukommen und für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.

Land ist Verpflichtung zur Festsetzung eines ganzjährigen zonalen Verkehrs­verbotes nicht nachgekommen

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hatte dem weiteren Vollstre­ckungs­antrag stattgegeben, weil das Land Baden-Württemberg weiterhin ohne jeden sachlichen oder rechtlichen Grund und damit zu Unrecht seiner im Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Stuttgart vom 26. Juli 2017 auferlegten Verpflichtung zur Festsetzung eines ganzjährigen zonalen Verkehrs­verbotes mit dem seit 27. August 2018 vorliegenden Planentwurf vom August 2018 nicht nachgekommen ist.

Zwangsgeld wegen Verweigerung von Maßnahmen

Nachdem sich das Land Baden-Württemberg mit dem bisher vorgelegten Planentwurf vom August 2018 auch über den 31. August 2018 hinaus weiterhin grundlos weigert, seiner Verpflichtung baldmöglichst nachzukommen, ist auch das von der Deutschen Umwelthilfe beantragte zweite Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro anzudrohen.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

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