21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 21207

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Saarlouis Beschluss23.09.2014

Fahrten­buch­auflage aufgrund Verkehrs­ver­stoßes: Fahrzeughalter zur Mithilfe bei der Identifizierung des Fahrers verpflichtetFahrzeughalter darf sich nicht auf schlechte Qualität des Messfotos berufen

Wird mit einem Fahrzeug ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen und weigert sich der Fahrzeughalter bei der Identifizierung des Fahrers zu helfen, so rechtfertigt dies die Anordnung zum Führen einer Fahrten­buch­auflage. Der Fahrzeughalter kann sich bei seiner Verweigerung nicht auf die schlechte Qualität des Messfotos berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Saarlouis hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde mit einem Pkw im März 2014 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit von 50 km/h um 31 km/h überschritten. Von diesem Verkehrsverstoß wurde ein Messfoto angefertigt. Der Fahrzeughalter gab an, dass er zum Tatzeitpunkt nicht Fahrer seines Pkw gewesen sei und er den Fahrer wegen der schlechten Bildqualität auch nicht identifizieren könne. Die zuständige Behörde unternahm daraufhin noch weitere Versuche den Fahrer zu identifizieren. Diese blieben jedoch erfolglos. Sie ordnete daher an, dass der Fahrzeughalter für 12 Monate ein Fahrtenbuch zu führen hat. Gegen diese Anordnung legte der Fahrzeughalter Widerspruch ein. Zugleich beantragte er wegen der von der Behörde angeordneten sofortigen Vollziehung der Fahrtenbuchauflage die Wieder­her­stellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs.

Keine aufschiebende Wirkung aufgrund offen­sicht­licher Rechtmäßigkeit der Fahrten­buch­auflage

Das Verwal­tungs­gericht Saarlouis entschied gegen den Fahrzeughalter. Ihm habe kein Anspruch auf Wieder­her­stellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs zugestanden. Denn die Anordnung zum Führen des Fahrtenbuchs sei offensichtlich rechtmäßig gewesen. Nach § 31 a Abs. 1 StVZO könne das Führen einer Fahrten­buch­auflage angeordnet werden, wenn der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden kann. Ausreichend sei insofern, dass erstmalig ein mit wenigstens einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß begangen wird. So habe der Fall hier gelegen.

Vorliegen einer mit drei Punkten zu wertenden Ordnungs­wid­rigkeit

Der unbekannte Fahrer des Pkw habe im vorliegenden Fall einen erheblichen Verkehrsverstoß begangen, so das Verwal­tungs­gericht. Es habe eine mit drei Punkten zu wertende Ordnungs­wid­rigkeit vorgelegen.

Unmögliche Feststellung des Fahrers

Zudem habe nach Ansicht des Verwal­tungs­ge­richts der Fahrer des Pkw nicht festgestellt werden können. Die Behörde habe auch alle zumutbaren und angemessenen Versuche unternommen, um den Fahrer zu identifizieren. Das diese Versuche erfolglos blieben, habe maßgeblich damit zu tun gehabt, dass der Fahrzeughalter bei der Identifizierung nicht mitgewirkt habe. In einem solchen Fall sei der Behörde grundsätzlich nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben.

Fahrzeughalter darf sich nicht auf schlechte Qualität des Messfotos berufen

Soweit sich der Fahrzeughalter auf die schlechte Bildqualität berief, habe dies nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts keine Rolle gespielt. Denn es sei zu beachten gewesen, dass der Personenkreis, dem der Fahrzeughalter sein Fahrzeug anvertraut, normalerweise überschaubar ist. Der Fahrzeughalter hätte daher zumindest den möglichen Personenkreis eingrenzen und die Fahre­ri­den­ti­fi­zierung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungs­be­rech­tigten fördern können. Dem sei er jedoch nicht nachgekommen.

Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss21207

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI