21.11.2024
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Verwaltungsgericht Köln Beschluss29.05.2020

Keine Befreiung von Quaran­tä­ne­pflicht für US-HeimkehrerBefreiung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden

Corona-Pandemie: Ein Kölner Ehepaar muss sich nach der Einreise aus den USA auf Grundlage der aktuellen Corona-Einreise-Verordnung des Landes NRW in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Das Verwal­tungs­gericht Köln hat mit Beschluss einen Antrag auf Befreiung von der häuslichen Quaran­tä­ne­pflicht abgelehnt.

Im vorliegenden Fall wollen die Antragsteller aus Miami (Florida) auf dem Luftweg über Newark (New Jersey) in das Bundesgebiet einreisen. Sie halten sich nach ihren Angaben seit Oktober 2019 an ihrem Winterwohnsitz in Miami Beach auf und wollen an ihren Wohnsitz in Köln zurückkehren. Durch die Quaran­tä­ne­pflicht sehen sie sich in ihren Freiheits­rechten eingeschränkt und haben zur Begründung eines Eilantrages vorgetragen, sie hätten die Wohnung in Miami wegen der Ausgangs­be­schrän­kungen nur selten verlassen, um einkaufen zu gehen und dies zu einer für Senioren reservierten Zeit.

Gericht sieht grundsätzliche Quaran­tä­ne­pflicht für Einreisende aus USA

Die Stadt Köln hatte eine Befreiung von der Quaran­tä­ne­ver­pflichtung abgelehnt, den Antragstellern jedoch angeboten, für einen am 09.06.2020 geplanten Arztbesuch gegebenenfalls eine Ausnah­me­ge­neh­migung zu erteilen. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg. Das Gericht sieht die grundsätzliche Quaran­tä­ne­pflicht für Einreisende aus den USA, namentlich aus den besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesstaaten Florida und New Jersey, als durch das Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz gedeckt an. Das Infek­ti­o­ns­ge­schehen in diesen US-amerikanischen Bundesstaaten sei im Vergleich mit den Infek­ti­o­ns­zahlen insgesamt und insbesondere den Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen in den letzten sieben Tagen erheblich ausgeprägter. Zudem ließen sich die Faktoren, die für die Beurteilung einer Anste­ckungs­gefahr dort von Bedeutung seien - etwa angeordnete Einschränkungen, das Verhalten der Bevölkerung - im Eilverfahren nicht verlässlich ermitteln.

Voraussetzungen für Befreiung nicht ausreichend begründet

Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Quaran­tä­ne­pflicht liegen aus Sicht des Gerichts nicht vor. Eine Befreiung kann nach der maßgeblichen Norm der Corona-Einreise-Verordnung in begründeten und unter dem Gesichtspunkt des Infek­ti­o­ns­schutzes vertretbaren Einzelfällen erteilt werden. Für einen solchen Einzelfall hätten die Antragsteller keine hinreichenden Gründe vorgetragen. Vielmehr unterscheide sich ihre Situation nicht von anderen Reisenden, die sich länger in den betroffenen Gebieten der USA aufgehalten hätten. Ein einmaliger Corona-Test vor der Abreise aus den USA, wie von den Antragstellern angeboten, schließe die Möglichkeit einer vorherigen Infektion nicht zuverlässig aus. Zudem treffe er keine Aussage zu einer möglichen Ansteckung während der Reise.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ku)

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