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Dokument-Nr. 7740

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss09.04.2009

Behörde kann Versammlung aus Sicher­heits­gründen und zum Schutz von Rechten Dritter auf anderen Platz verlegenVeranstaltung der "Bürgerbewegung pro Köln e.V." darf nicht auf dem Roncalliplatz stattfinden

Die für den 9. Mai 2009 von der Bürgerbewegung pro Köln angemeldete Veranstaltung "Nein zur Islamisierung Europas - Nein zur Kölner Groß-Moschee" darf nicht auf dem Roncalliplatz, sondern nur auf dem Barmer Platz im rechts­rhei­nischen Köln-Deutz stattfinden. Den Antrag von pro Köln gegen eine entsprechende Auflage des Polizei­prä­sidiums Köln lehnte das Verwal­tungs­gericht Köln ab.

Das Polizei­prä­sidium hatte die Anmeldung am 13. Februar 2009 bestätigt, jedoch die Auflage erteilt, dass die Versammlung aus Sicher­heits­gründen und zum Schutz der Rechte unbeteiligter Dritter nicht auf dem Roncalliplatz, sondern auf dem Barmer Platz in Köln-Deutz durchzuführen sei. Einen anderen Veran­stal­tungsort als den Roncalliplatz hatte die „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ abgelehnt. Der gegen die polizeiliche Auflage gerichtete Eilantrag blieb beim Verwal­tungs­gericht ohne Erfolg.

Abwägung zwischen dem Demon­s­tra­ti­o­nsrecht des Veranstalters und den Rechten unbeteiligter Dritter

In der Begründung ihres Beschlusses teilen die Richter die Gefähr­dungs­ein­schätzung des Polizei­prä­sidiums, die maßgeblich auf Erfahrungen beruht, die bei einer Veranstaltung von pro Köln zum gleichen Thema am 20. September 2008 gemacht wurden. Dem Sicher­heits­konzept der Polizei liege eine sachgerechte Abwägung zwischen dem Demon­s­tra­ti­o­nsrecht des Veranstalters und den Rechten unbeteiligter Dritter zugrunde, entschieden die Richter. Angesichts der exponierten Lage des Roncalliplatzes und der zu erwartenden massiven und auch gewaltbereiten Gegen­de­mon­s­tra­tionen sei mit schwerwiegenden Behinderungen und Gefährdungen Unbeteiligter zu rechnen.

Sicher­heits­maß­nahmen würden Kölner Innenstadt weitgehend lahmlegen

Zum Schutz der Veranstaltung seien umfangreiche Sicher­heits­vor­keh­rungen erforderlich, die die Kölner Innenstadt weitgehend lahmlegen würden. So sei insbesondere zu befürchten, dass der in unmittelbarer Nähe des Roncalliplatzes gelegene Hauptbahnhof, der täglich von ca. 250.000 Besuchern frequentiert wird, stillgelegt werden müsse mit unabsehbaren Auswirkungen für den deutschen und europäischen Bahnverkehr. Auch die Hohe Straße als die am stärksten frequentierte Kölner Einkaufsstraße müsste voraussichtlich gesperrt werden. Ferner könnte der ungehinderte Zugang zum Dom für Gottes­dienst­be­sucher nicht mehr gewährleistet werden.

Von Behörde zugewiesener Platz ist gut zu erreichen

Ähnlich schwerwiegende Beein­träch­ti­gungen seien auf dem Barmer Platz nicht zu befürchten. Der Barmer Platz sei gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit PKW zu erreichen, und der Zugang der Teilnehmer zur Veranstaltung könne dort bei den zu erwartenden Gegen­de­mon­s­tra­tionen erheblich besser gesichert werden als im Innen­stadt­bereich, wo bei der Veranstaltung am 20. September 2008 ein Großteil der Veran­stal­tungs­teil­nehmer den Versammlungsort gar nicht hätte erreichen können.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln

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