21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 15277

Drucken
Urteil20.02.2013Verwaltungsgericht Köln10 K 6710/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2013, 2617Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2013, Seite: 2617
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Urteil20.02.2013

Keine deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit für Kind einer indischen LeihmutterIn Indien geborenes Kind einer verheirateten indischen Leihmutter erhält keinen deutschen Pass

Ein in Indien geborenes Kind einer verheirateten indischen Leihmutter hat keinen Anspruch auf Besitz der deutschen Staats­an­ge­hö­rigkeit. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln und wies damit die Klage eines deutschen Staats­an­ge­hörigen ab, der der biologische Vater des Kindes ist.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger und seine Ehefrau sind deutsche Staats­an­ge­hörige. Sie schlossen mit einer verheirateten indischen Staats­an­ge­hörigen einen Vertrag über eine Leihmutterschaft. Die Eizellen einer unbekannten Spenderin wurden mit den Samenzellen des Klägers befruchtet und der Leihmutter übertragen. Die Leihmutter brachte im September 2010 in Neu Delhi ein Kind zur Welt, das dem Kläger und seiner Ehefrau übergeben wurde.

Deutsche Botschaft in Neu Delhi erkennt Kläger rechtlich nicht als Vater des Kindes und stellt keinen deutschen Pass aus

Der Kläger erkannte vor einem deutschen Notar die Vaterschaft an. Zugleich erwirkte er das Urteil eines indischen Gerichts, in dem seine biologische Vaterschaft festgestellt wurde. Die deutsche Botschaft in Neu Delhi stellte dem Kind jedoch keinen deutschen Pass aus, da der Kläger rechtlich nicht als Vater des Kindes anzusehen sei. Das Kind konnte deshalb bisher nicht nach Deutschland einreisen. Ein Antrag bei dem in Köln ansässigen - für Staats­an­ge­hö­rig­keits­fragen mit Auslandsbezug zuständigen - Bundes­ver­wal­tungsamt, dem Kind einen Staats­an­ge­hö­rig­keits­ausweis auszustellen, blieb ohne Erfolg.

Kläger ist nach deutschem und indischem Recht zwar biologischer, nicht aber rechtlicher Vater des Kindes

Mit der dagegen gerichteten Klage beim Verwal­tungs­gericht Köln machte der Kläger geltend, er sei nach den maßgeblichen indischen Bestimmungen auch rechtlich der Vater des Kindes, das deshalb die deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit besitze. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Sowohl nach deutschem als auch nach indischem Recht sei der Kläger zwar der biologische, nicht aber der rechtliche Vater des Kindes. Denn das von einer verheirateten Frau geborene Kind gelte rechtlich als Kind des Ehemannes, hier also des indischen Ehemannes der Leihmutter. Auch das von dem Kläger vorgelegte Urteil eines indischen Gerichts bestätige nur die biologische, nicht aber die rechtliche Vaterschaft des Klägers.

Möglichkeit der Einreise des Kindes als Pflegekind der Kläger musste nicht geprüft werden

Ob die Kläger das Kind als Pflegekind annehmen und auf dieser Grundlage bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi für das Kind ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen können, war im vorliegenden - nur auf die Frage der Staats­an­ge­hö­rigkeit beschränkten - Verfahren nicht zu prüfen.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15277

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI