Dokument-Nr. 11544
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss15.04.2011
Kind einer indischen Leihmutter hat keinen Anspruch auf deutschen ReisepassNachweislich biologischer Vater mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Ausstellung des Passes nicht entscheidend
Ein in Indien geborenes Kind hat auch dann keinen Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses, wenn es biologisch nachweislich von einem deutschen Staatsangehörigen abstammt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein im Dezember 2010 in Indien geborenes Kind, hatte bei der Deutschen Botschaft die Ausstellung eines deutschen Reisepasses beantragt. Die Botschaft hatte dies abgelehnt, weil die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes fraglich sei.
Mutterschaft deutscher Frau allein wegen ihres fortgeschrittenen Alters höchst unwahrscheinlich
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Rechtsansicht im Eilverfahren. Ein deutscher Reisepass dürfe nur Deutschen ausgestellt werden. Schon Zweifel hieran genügten, um den Pass zu verweigern. Solche Zweifel bestünden auch hier. Die deutsche Staatsangehörigkeit werde zwar bereits dann vermittelt, wenn ein Elternteil diese Staatsangehörigkeit besitze. Ob allerdings die sich als Eltern ausgebenden und das Kind vertretenden Deutschen, eine 1955 geborene Frau und ein 1950 geborener Mann, rechtlich als Eltern des Kindes anzusehen seien, sei zweifelhaft. Das Kind sei ausweislich der Geburtsurkunde in einem auf die Vermittlung von Leihmutterschaften spezialisierten „Fertility Center“ geboren worden. Die Mutterschaft der deutschen Frau sei schon wegen ihres fortgeschrittenen Alters höchst unwahrscheinlich und im Übrigen weder durch Vorlage eines Mutterpasses noch sonstiger ärztlicher Unterlagen belegt. Auch wenn demgegenüber die biologische Vaterschaft des deutschen Mannes feststehe, sei dies rechtlich nicht relevant. Vater des in einer Ehe geborenen Kindes sei sowohl nach deutschem als auch nach indischem Recht der Ehemann der Leihmutter. So lange die Identität der biologischen Mutter nicht sicher und ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren nicht durchgeführt worden sei, bleibe die Abstammung des Kindes zweifelhaft.
VG lehnt in ähnlichem Fall Visum für Kindernachzug ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem ähnlich gelagerten Fall im November 2009 das Visum für einen Kindernachzug abgelehnt (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 01.09.2009 - VG 21 K 126.09 V -).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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