21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss12.08.2008

Keine schädlichen Umwelt­ein­wir­kungen: Anwohnerklage gegen Mobilfunkanlage bleibt erfolglosGrenzwerte für elektro­ma­gne­tische Felder werden eingehalten

Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik ist davon auszugehen, dass Mobil­funk­anlagen, die die geltenden Grenzwerte für elektro­ma­gne­tische Felder einhalten, keine schädlichen Umwelt­ein­wir­kungen hervorrufen. Das geht aus einer Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz hervor.

Nachdem der Landkreis Mayen-Koblenz die Errichtung einer Mobilfunkanlage im Außenbereich genehmigt hatte, nahm ein Nachbar gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch. Zur Begründung gab er an, da sich der geplante Standort nur etwa 100 Meter von seinem Wohnhaus befinde, habe er gesundheitliche Schäden zu befürchten.

Anlage verstößt nicht gegen Gebot der Rücksichtnahme

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die geplante Anlage, so die Richter, verstoße nicht gegen das baupla­nungs­rechtliche Gebot der Rücksichtnahme, da sie keine schädlichen Umwelt­ein­wir­kungen hervorrufe. Die Bundes­netz­agentur habe den Standort anhand der Verordnung über das Nachweis­ver­fahren zur Begrenzung elektro­ma­gne­tischer Felder überprüft und festgestellt, dass die Grenzwerte des Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­setzes außerhalb der stand­ort­be­zogenen Sicher­heits­ab­stände von 7,35 Meter in Haupt­strahl­richtung und 1,38 Meter in vertikaler Richtung nicht überschritten würden.

Gesund­heits­ge­fähr­dungen können ausgeschlossen werden

Das Gericht habe auch keinen Anlass, davon auszugehen, dass die menschliche Gesundheit durch die geltenden Grenzwerte unzureichend geschützt sei. Die Wirkung elektro­ma­gne­tischer Felder von Mobil­funksen­de­anlagen werde zwar weiter erforscht und etwaige Gesund­heits­ge­fähr­dungen könnten nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Allerdings sei erst unlängst das vom Bundesamt für Strahlenschutz initiierte und koordinierte "Deutsche Mobilfunk Forschungs­programm" zu dem Ergebnis gekommen, dass frühere Hinweise auf gesund­heits­re­levante Wirkungen hochfrequenter Felder nicht bestätigt werden konnten und auch keine neuen Hinweise auf mögliche gesund­heits­re­levante Wirkungen gefunden worden seien (www.emf-forschungs­programm.de). Auch die Strah­len­schutz­kom­mission habe ausgeführt, dass zwar noch Forschungs­bedarf bestehe, jedoch aufgrund der bisherigen Erkenntnisse festgestellt werden könne, dass die den bestehenden Grenzwerten zugrunde liegenden Schutzkonzepte nicht in Frage gestellt würden. Insofern sei weiterhin davon auszugehen, dass die geltenden Grenzwerte dem gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik entsprächen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/08 des VG Koblenz vom 18.08.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6535

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI