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18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 2415

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Urteil15.03.2006BundesgerichtshofVIII ZR 74/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DWW 2006, 195Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW), Jahrgang: 2006, Seite: 195
  • GE 2006, 777Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2006, Seite: 777
  • MDR 2006, 1218Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2006, Seite: 1218
  • NJW 2006, 2625Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2006, Seite: 2625
  • NJW-Spezial 2006, 387 (Michael Drasdo)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2006, Seite: 387, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
  • NZM 2006, 504Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2006, Seite: 504
  • WuM 2006, 304Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2006, Seite: 304
  • ZMR 2006, 670Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2006, Seite: 670
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil15.03.2006

Vermieter dürfen ihren Mietern Mobil­funk­an­tennen aufs Dach setzenMieter mit Herzschritt­macher ist kein Hinderungsgrund

Ein Vermieter kann frei entscheiden, ob er auf dem Dach seines Miethauses eine Mobil­funk­antenne installieren möchte. Die Mieter können ihn hieran nicht hindern, solange die entsprechenden Grenzwerte für Immissionen eingehalten werden. Das hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden.

Im Fall hatten mehrere Mieter einer Dachge­schoss­wohnung ihren Vermieter dahingehend verklagt, die Installation und den Betrieb einer Mobil­funksen­de­anlage auf dem Dach zu unterlassen. Einer der Kläger war bettlägerig erkrankt und auf einen Herzschritt­macher angewiesen.

Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab. Entscheidend für den BGH war, dass laut eines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens die Strah­lungs­grenzwerte gemäß der Bunde­s­im­mis­si­ons­schutz­ver­ordnung nicht überschritten seien. Wissen­schaftlich gesicherte Erkenntnisse über Gesund­heits­ge­fahren, die trotz Einhaltung der geltenden Grenzwerte bestehen könnten, würden nicht vorliegen. Auch sei entsprechend der Grenzwerte die Störfestigkeit von Herzschritt­machern eingehalten worden.

Vorinstanzen:

LG Freiburg, AG Freiburg

Quelle: ra-online

der Leitsatz

BGB §§ 535 Abs. 1 Satz 2, 536

Zur Frage, ob dem Mieter von Wohnraum ein Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung des Betriebs einer Mobil­funksen­de­anlage zusteht, wenn die Anlage die in der 26. Bunde­s­im­mis­si­ons­schutz­ver­ordnung festgelegten Grenzwerte für elektro­ma­gne­tische Felder nicht überschreitet.

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