21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil29.10.2002

Mobil­funk­antenne auf dem Dach berechtigt zu keiner MietminderungKeine Mangel­haf­tigkeit der Wohnung

Lässt der Vermieter eine Mobil­funk­antenne auf dem Dach errichten, so führt dies nicht zur Mangel­haf­tigkeit der im Haus befindlichen Wohnungen. Die Mieter sind daher nicht dazu berechtigt ihre Mieter zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da der Vermieter auf dem Dach des Hauses eine Mobilfunkantenne errichten ließ. Die Mieter behaupteten, von der Antenne gingen Strahlungen aus, die die Gesundheit gefährden. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand nicht

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zugestanden. Denn den Mietern habe kein Recht zur Mietminderung gemäß § 537 BGB (jetzt: § 536 BGB) zugestanden. Die auf dem Dach montierte Antenne habe kein Mangel dargestellt, da die von ihr ausgehenden elektro­ma­gne­tischen Strahlungen zu keiner Beein­träch­tigung der Nutzbarkeit der Wohnung der Mieter geführt haben.

Elektro­ma­gne­tische Strahlungen waren unbedenklich

Die Mieter haben nicht vorgetragen, so das Landgericht weiter, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten wurden. Zudem seien sämtliche Vorgaben der Genehmigung zur Errichtung der Antenne, insbesondere die Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­setzes (BImSchV), eingehalten worden. Weiterhin haben aus Sicht des Gerichts keine Hinweise dafür vorgelegen, dass die geltenden Grenzwerte nach dem heutigen Stand der Wissenschaft als überholt anzusehen seien.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15622

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI