18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Beschluss26.07.2019

Fehlende Nutzungs­er­laubnis rechtfertigt auch noch nach mehr als 30 Jahren Nutzun­g­un­ter­sagung für bordellartigen BetriebBordelle bzw. bordellartige Betriebe in allgemeinem Wohngebiet grundsätzlich unzulässig

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat entschieden, dass eine fehlende Nutzungs­er­laubnis auch noch nach mehr als 30 Jahren eine Nutzun­g­un­ter­sagung für einen bordellartigen Betrieb rechtfertigt.

Im zugrunde liegenden Verfahren war 1974 lediglich der Bau und die Nutzung eines Wohnhauses samt Schwimmhalle in einer Gemeinde im Landkreis Gießen genehmigt worden. Genutzt wird der Komplex jedoch seit mehr als 30 Jahren von den jeweiligen Erbbau­be­rech­tigten als bordellartiger Betrieb. Nachforschungen der Bauauf­sichts­behörde ergaben, dass für diese Art der Nutzung des Grundstücks, das in einem allgemeinen Wohngebiet liegt, eine Nutzungs­ge­neh­migung nie erteilt worden war. Die Nutzung als bordellartiger Betrieb wurde daraufhin untersagt und die Vollziehung angedroht, falls der Betrieb nicht binnen sechs Monaten eingestellt wird.

Nutzung als bordellartiger Betrieb hätte ausdrücklicher Nutzungs­ge­neh­migung bedurft

Das Verwal­tungs­gericht Gießen bestätigte dieses Vorgehen. Die erteilte Baugenehmigung für ein Wohnhaus erfasse nicht die Nutzung als bordellartiger Betrieb und hätte einer ausdrücklichen Nutzungs­ge­neh­migung bedurft. Dass eine solche vorliege, habe die Antragstellerin nicht nachweisen könne. Auch materiell sei die Nutzung baurechtswidrig, da sie baupla­nungs­rechtlich nicht zulässig sei. Bordelle bzw. bordellartige Betriebe, so das Verwal­tungs­gericht, seien nach der Rechtsprechung bereits in einem Mischgebiet mit der Wohnnutzung unvereinbar und somit erst recht in einem allgemeinen Wohngebiet.

Berufen auf Vertrau­ens­schutz nicht möglich

Die Antragstellerin könne sich auch nicht auf Vertrau­ens­schutz berufen. Die Verpflichtung und Berechtigung der Bauauf­sichts­behörde zum Einschreiten gegen baurechts­widrige Zustände könne nicht verwirkt werden. Die Behörde habe auch zu keinem Zeitpunkt zugesichert, gegen die Nutzung nicht einzuschreiten.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27783

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI