Dokument-Nr. 28020
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil24.10.2019
Medizinal-Cannabis-Patient hat Anspruch auf Neuerteilung einer FahrerlaubnisBei ärztlich verschriebenem Medizinal-Cannabis besteht Möglichkeit zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Rhein-Kreis Neuss die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt hat.
Im zugrunde liegenden Fall lehnte der Rhein-Kreis Neuss den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eines Medizinal-Cannabis-Patienten ab. Das im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens vorgelegte medizinisch-psychologische Gutachten gelangte zwar zu dem Ergebnis, dass der Kläger im Falle einer erteilten Fahrerlaubnis die Einnahme von Medizinal-Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen nicht werde trennen können. Zugleich attestierte es ihm jedoch seine psycho-physische Leistungsfähigkeit unter Cannabiswirkung.
VG bejaht Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte fest, dass der Medizinal-Cannabis-Patient auf Grund der Einschätzungen des Gutachtens einen Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat. Anders als bei illegalem Cannabiskonsum könne derjenige, der ärztlich verschriebenes Medizinal-Cannabis einnehme, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Er könne eine Fahrerlaubnis erhalten, wenn er auch unter der Wirkung von Medizinal-Cannabis ausreichend leistungsfähig sei, um ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.
Bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis komme es für die Frage der Fahreignung darauf an, ob der Betroffene
- Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt,
- keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind,
- die Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege steht
und
- der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgeht, insbesondere nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird.
Nachweis über fortbestehende Eignung kann erneut gefordert werden
Aus dem vorgelegten medizinisch-psychologischen Gutachten ergebe sich in nachvollziehbarer Weise, dass der Kläger diese Voraussetzungen erfülle. Dem Medizinal-Cannabis-Patient dürfe nicht von vornherein auferlegt werden, sich regelmäßig erneut untersuchen zu lassen. Die Fahrerlaubnisbehörde könne ihn aber wegen der möglicherweise schädlichen Langzeitwirkung von dauerhafter Cannabiseinnahme in einiger Zeit auffordern, seine fortbestehende Eignung wieder nachzuweisen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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