21.11.2024
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil24.10.2019

Medizinal-Cannabis-Patient hat Anspruch auf Neuerteilung einer FahrerlaubnisBei ärztlich verschriebenem Medizinal-Cannabis besteht Möglichkeit zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Rhein-Kreis Neuss die von einem Medizinal-Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt hat.

Im zugrunde liegenden Fall lehnte der Rhein-Kreis Neuss den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eines Medizinal-Cannabis-Patienten ab. Das im Rahmen des Neuer­tei­lungs­ver­fahrens vorgelegte medizinisch-psychologische Gutachten gelangte zwar zu dem Ergebnis, dass der Kläger im Falle einer erteilten Fahrerlaubnis die Einnahme von Medizinal-Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen nicht werde trennen können. Zugleich attestierte es ihm jedoch seine psycho-physische Leistungs­fä­higkeit unter Cannabiswirkung.

VG bejaht Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf stellte fest, dass der Medizinal-Cannabis-Patient auf Grund der Einschätzungen des Gutachtens einen Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat. Anders als bei illegalem Cannabiskonsum könne derjenige, der ärztlich verschriebenes Medizinal-Cannabis einnehme, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Er könne eine Fahrerlaubnis erhalten, wenn er auch unter der Wirkung von Medizinal-Cannabis ausreichend leistungsfähig sei, um ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.

Bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis komme es für die Frage der Fahreignung darauf an, ob der Betroffene

- Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt,

- keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungs­fä­higkeit festzustellen sind,

- die Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrs­teilnahme nicht im Wege steht

und

- der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgeht, insbesondere nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird.

Nachweis über fortbestehende Eignung kann erneut gefordert werden

Aus dem vorgelegten medizinisch-psychologischen Gutachten ergebe sich in nachvoll­ziehbarer Weise, dass der Kläger diese Voraussetzungen erfülle. Dem Medizinal-Cannabis-Patient dürfe nicht von vornherein auferlegt werden, sich regelmäßig erneut untersuchen zu lassen. Die Fahrer­laub­nis­behörde könne ihn aber wegen der möglicherweise schädlichen Langzeitwirkung von dauerhafter Canna­bi­seinnahme in einiger Zeit auffordern, seine fortbestehende Eignung wieder nachzuweisen.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)

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