18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil08.05.2018

Größe einer Tätowierung allein kein Einstellungs­hindernis für Polizeidienst in Nordrhein-WestfalenVerbot bestimmter Tätowierungen bedarf gesetzlicher Grundlage

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen ablehnen darf, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich für die Einstellung in den Polizeidienst in NRW im Jahr 2017 beworben. Das zuständige Landesamt hatte ihn unter Berufung auf einen Erlass des Innen­mi­nis­teriums vom Auswahl­ver­fahren ausgeschlossen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms einen Löwenkopf tätowiert hat (20 x 14 cm). Nachdem das Verwal­tungs­gericht das Land mit rechtskräftigem Beschluss vom 24. August 2017 im Eilverfahren verpflichtet hatte, den Bewerber zum weiteren Auswahl­ver­fahren für die Einstellung in den gehobenen Polizei­voll­zugs­dienst zuzulassen, erhielt dieser nach erfolgreichem Abschluss des Auswahl­ver­fahrens eine Ernen­nungs­urkunde zum Kommis­sa­r­an­wärter. Das Land behielt sich eine spätere Entlassung des Bewerbers allerdings ausdrücklich vor.

Ablehnung eines Bewerbers aufgrund einer Tätowierung bedarf gesetzlicher Ermächtigung

Das Verwal­tungs­gericht entschied nun, dass sich der Rechtsstreit mit der Aufnahme des Klägers in das Beamten­ver­hältnis auf Widerruf und der Aushändigung der Ernen­nungs­urkunde erledigt hat. Bis zum Eintritt dieses erledigenden Ereignisses sei die Klage jedoch zulässig und begründet gewesen. Für die Ablehnung des Bewerbers allein wegen seiner großflächigen Tätowierung fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigung. Das Gericht schließe sich der jüngsten Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts an, wonach das Verbot bestimmter Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. An dieser fehle es, weil das Land NRW seiner Entscheidung lediglich den sogenannten Körper­schmu­ckerlass zugrunde gelegt habe.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25883

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI