18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss20.07.2017

Vermie­tungs­portal von Ferienwohnungen muss keine Auskunft gebenAuskunfts­ver­langen gegenüber von Dienstanbietern im Sinne des Teleme­di­en­ge­setzes

Die deutsche Niederlassung eines Internetportals zur Vermittlung privater Unterkünfte muss vorerst keine näheren Auskünfte zu Online-Inseraten geben. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall hat die Antragstellerin ihren Unter­neh­menssitz in Berlin. Sie gehört zu einem Konzern, der eine weltweit einheitliche Online-Plattform zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte anbietet.

Auskunfts­be­gehren über Namen und abgerechnete Gebühren des anonymen Gastgebers

Anlass für das für sofort vollziehbar erklärte Auskunfts­ver­langen des Bezirksamts Pankow von Berlin war ein Inserat für eine Zweiraumwohnung in Prenzlauer Berg zu einem Preis 50 Euro pro Person und Nacht in anonymisierter Form. Die Antragstellerin wurde aufgefordert, den Namen des Gastgebers sowie die abgerechneten Gebühren zu bestimmten Gästen zu nennen. Als niedergelassene Diens­tean­bieterin im Sinne des Teleme­di­en­ge­setzes sei sie zur Auskunft verpflichtet. Ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die Antragstellerin damit begründet, dass sie auf das Internetportal keinen Zugriff habe und nicht Diens­tean­bieterin im Sinne des Teleme­di­en­ge­setzes sei.

Grundsätzlich Anspruch auf Auskunft nach Zweck­ent­frem­dungs­verbot-Gesetz

Das Verwal­tungs­gericht hat die aufschiebende Wirkung des von der Antragstellerin erhobenen Widerspruchs gegen die Auskunfts­ver­fügung wieder­her­ge­stellt. Das Bezirksamt dürfe zwar zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Zweck­ent­frem­dungs­verbot-Gesetz Auskunft von Diens­tean­bietern im Sinne des Teleme­di­en­ge­setzes verlangen.

Auskunfts­ver­fügung an falschen Adressaten

Die Auskunfts­pflicht treffe aber nicht die Antragstellerin. Sie sei nicht Diens­tean­bieterin im Sinne des Teleme­di­en­ge­setzes. Dies sei der Platt­form­be­treiber, der das Portal zur Nutzung bereithalte, die technische und rechtliche Funkti­o­ns­herr­schaft habe und Vertragspartner der Nutzer werde. Unerheblich sei, ob auch die Antragstellerin als deutsche Niederlassung auf die Datenerhebung und -verarbeitung Einfluss nehme. Dies betreffe nur die daten­schutz­rechtliche Verant­wort­lichkeit. Für die Auskunfts­pflicht nach dem Zweck­ent­frem­dungs­verbot-Gesetz komme es aber darauf an, ob sie teleme­di­en­rechtlich als Diens­tean­bieterin einzuordnen sei. Maßgeblich hierfür sei das so genannte Herkunfts­land­prinzip. Richtige Adressatin einer Auskunfts­ver­fügung sei daher nicht die Antragstellerin, sondern ihre Mutter­ge­sell­schaft mit Sitz in Irland. Dies ergebe sich auch aus der Nutzer­per­spektive aus dem Auftritt des Internetportals.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss24606

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI