23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil16.01.2008

Umsetzen eines PKW auch bei umgedrehten mobilen Halte­ver­bots­schildern zulässigVerkehrs­teil­nehmer muss sich gründlich vergewissern, ob der Parkplatz einer Parkbe­schränkung unterliegt

Mobile Halte- und Parkver­bots­schilder verlieren ihre Wirksamkeit auch dann nicht, wenn sie umgedreht sind, solange sie weiterhin eindeutig einem Straße­n­ab­schnitt zugeordnet werden können. Mit dieser Begründung hat das Verwal­tungs­gericht Berlin jetzt die Klage eines Autofahrers gegen einen Kostenbescheid wegen der polizeilich angeordneten Umsetzung seines PKW abgewiesen.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte eine Firma im Juni 2006 mobile Halte­ver­bots­zeichen sechs Tage vor geplanten Bauarbeiten aufgestellt; diese Schilder waren möglicherweise zeitweise nicht durchgehend zur Straße hin ausgerichtet. Der Kläger hatte den Schildern daher keine Beachtung geschenkt und sein Fahrzeug in dem ausge­schil­derten Bereich geparkt.

Verkehrsschild wirksam, wenn durch­schnitt­licher Kraftfahrer Möglichkeit der tatsächlichen Wahrnehmung des Verkehrs­zeichens hat

Die Kammer hielt dem mit Kosten von 149,- Euro belasteten Kläger entgegen, dass Verkehrszeichen ihre Rechtswirkungen gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrs­teil­nehmer entfalteten, wenn sie so aufgestellt oder angebracht seien, dass sie von einem durch­schnitt­lichen Kraftfahrer bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen werden könnten. Auf die tatsächliche Wahrnehmung komme es nicht an. Dabei seien im ruhenden Verkehr strenge Anforderungen zu stellen. Ein Verkehrs­teil­nehmer, der sein Kraftfahrzeug abstelle, müsse sich gründlich vergewissern, ob der gewählte Parkplatz einer Parkbe­schränkung unterliege.

Insbesondere in Großstädten würden häufiger für einen Straßenbereich kurzfristig nacheinander wirksame Regelungen eingerichtet und neben fest installierten Verkehrs­schildern oft auch noch bewegliche Verkehrs­schilder für zeitlich befristete Regelungen aufgestellt. Dies müssten Verkehrs­teil­nehmer stets im Blick haben.

Ausrichtung eines mobilen Verkehrs­schildes irrelevant - Auch umgedrehtes Verkehrsschild gültig

Sei ein mobiles Verkehrszeichen zudem mit einem Zusatzschild versehen, das seine zeitliche Geltung auf einen nach Datum und Uhrzeit bestimmten sowie in der Zukunft liegenden Zeitraum festlege, beanspruche es in jedem Fall Geltung. Die Ausrichtung eines mobilen Verkehrs­zeichens besage wenig über die (zukünftige) Wirksamkeit der Verkehrs­re­gelung, weil derartige Zeichen nach allgemeiner Lebenserfahrung häufig von Unbefugten umgedreht würden. Mit der Entscheidung folgte das Gericht der ständigen Rechtsprechung anderer Verwal­tungs­ge­richte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/08 des VG Berlin vom 12.02.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5582

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI