21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil13.02.2007

Abschleppen eines Kraftfahrzeugs nach Aufstellung eines mobilen Halte­ver­bots­schildesMindestens alle vier Tage nach dem Auto schauen

Vier Tage nach dem Aufstellen eines mobilen Halte­ver­bots­schildes darf ein Auto abgeschleppt werden. Das hat der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg entschieden.

Im Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum, an einer Stelle, an der dies auch erlaubt war. Es war Donnerstag. Einen Tag später (am Freitag) wurde ein mobiles Halte­ver­bots­schild aufgestellt, dass das parken ab Monatag verbot. Es sollten Baumpf­le­ge­ar­beiten durchgeführt werden. Am Dienstag ließ die Behörde das Fahrzeug abschleppen, weil es die Arbeiten behinderte. Erst einige Tage später, als der Fahrer zu seinem Auto zurückkehrte, merkte er, dass dieses verschwunden war. Die Behörde verlangte von dem Fahrer die Kosten für das Abschleppen des Wagens.

Zu Recht, entschied der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg.

Der Halter eines parkenden Fahrzeugs dürfe nicht darauf vertrauen, dass die Parkver­hältnisse dauerhaft unverändert blieben. Zumindest nach vier Tagen, sei die Behörde berechtigt, ein Auto abzuschleppen. Diese Vorlauffrist könne sogar noch unterschritten werden, wenn die Änderung der Verhältnisse vorhersehbar sei z.B. bei Wander­bau­stellen oder bekannten Veranstaltungen.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4547

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI