18.10.2024
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Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einer Krankenschwester im Vordergrund.

Dokument-Nr. 14023

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Sozialgericht Stuttgart Urteil14.06.2012

Kürzung des vertrag­s­ärzt­lichen Honorars wegen verletzter Fortbil­dungs­pflichtHonorarkürzung soll Vertragsarzt nachdrücklich zur Einhaltung der Fortbil­dungs­ver­pflichtung anhalten

Honora­r­kür­zungen wegen der Nichterfüllung der gesetzlichen Fortbil­dungs­pflicht sind verfas­sungsgemäß. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

In dem zugrunde liegenden Fall reichte der 1942 geborene Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe gegen eine zehnprozentige Kürzung seines vertrag­s­ärzt­lichen Honorars wegen der Verletzung der gesetzlichen Fortbildungspflicht Klage ein. Diese blieb jedoch erfolglos.

Fortbildungen dienen quali­täts­ge­si­cherten ambulanten Behandlung von Versicherten

Das Sozialgericht Stuttgart betonte in seiner Urteils­be­gründung die Bedeutung der Fortbil­dungs­pflicht zur Erhaltung und Fortentwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse. Nach dem Gesetz sei die Erfüllung der Fortbil­dungs­pflicht für den zurückliegenden Fünfjah­res­zeitraum im Umfang von 250 Fortbil­dungs­punkten nachzuweisen. Diese gesetzliche Regelung sei auch verfas­sungsgemäß. Sie diene der quali­täts­ge­si­cherten ambulanten Behandlung der Versicherten und damit einem wichtigen Grund des Gemeinwohls.

Honorarkürzung stellt Abschlag für potentiell schlechtere Qualität der ärztlichen Leistungen dar

Die pauschale Honorarkürzung stelle deshalb einen Abschlag für die potentiell schlechtere Qualität der ärztlichen Leistungen dar und solle den Vertragsarzt ähnlich wie ein Diszi­pli­na­r­ver­fahren nachdrücklich zur Einhaltung seiner Fortbil­dungs­ver­pflichtung anhalten. Schließlich könne sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf eine Verletzung des Verbots der Benachteiligung eines Menschen wegen seines Alters oder seiner Behinderung berufen, da der Kläger nicht anders behandelt werde als die übrigen Vertragsärzte.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

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