24.11.2024
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Dokument-Nr. 7687

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Beschluss19.03.2009Sozialgericht DresdenS 38 AS 915/09 ER
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Sozialgericht Dresden Beschluss19.03.2009

Sozialgericht spricht mutmaßlicher Mutter Arbeits­lo­sengeld II zuSalomonischer Streit um ein Baby

Das Sozialgericht Dresden hat einer portugiesischen Mutter, die die sich mit einer anderen Frau um die Mutterschaft eines Babys streitet, Arbeits­lo­sengeld II zugesprochen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss vom 19. März 2009.

Die 33 Jahre alte Antragstellerin stammt aus Portugal und zog erstmals Anfang 2007 nach Dresden. Sie übte zunächst eine Vollzeit­be­schäf­tigung aus. Später war sie geringfügig beschäftigt und bezog ergänzend Arbeits­lo­sengeld II. Sie behauptet, sie hätte im Oktober 2008 unter dem Namen einer Bekannten in einem Dresdner Krankenhaus einen Sohn zur Welt gebracht.

ARGE lehnte Arbeits­lo­sengeld II-Leistung ab

Über Weihnachten reiste die Antragstellerin mit dem Baby nach Portugal und kehrte am 04.01.2009 nach Dresden zurück. Die ARGE Dresden lehnte nunmehr die Zahlung von Arbeits­lo­sengeld II ab, weil die Antragstellerin zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen sei. In der - an einen Streit vor König Salomo erinnernden - Streitigkeit mit der Frau, die "auf dem Papier" die Mutter des Babys ist, entschied das Jugendamt, dass das Kind vorläufig bei der Antragstellerin bleiben darf. Im Gegenzug verpflichtete sich die Antragstellerin, Deutschland nicht mehr mit dem Kind zu verlassen.

Gericht: ARGE muss zumindest vorläufig bis zur Klärung der Mutterschaft Arbeits­lo­sengeld II zahlen

Das Sozialgericht verpflichtete die ARGE in einem Eilverfahren zur Zahlung von Arbeits­lo­sengeld II für Mutter und Kind. Es spreche viel dafür, dass die Antragstellerin die Mutter des kleinen Babys sei. Die an der Geburt beteiligten Ärzte hätten dies in einem Attest bestätigt. Da die Antragstellerin Deutschland derzeit gar nicht verlassen dürfe, müsse sie von etwas leben können. Zumindest bis zur Klärung der Mutterschaft müsse die ARGE für ihren Lebensunterhalt aufkommen, entschied das Gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden

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