18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Urteil11.12.2012

Besoldung für Beamte nach Dienst­al­ter­s­stufen auf Grundlage des Lebensalters europa­rechts­widrigLand muss 10.000,00 € nachzahlen

Das bis zum 31. März 2011 geltende Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt verstößt gegen das europa­rechtliche Diskri­mi­nie­rungs­verbot. Das Land Sachsen-Anhalt wird daher verpflichtet ca. 10.000,00 € Besoldung an den Kläger nachzuzahlen. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht Sachsen-Anhalt nunmehr entschieden.

Der Kläger im vorliegenden Fall hatte gerügt, seine Besoldung auf der Basis der Einstufung in vom Lebensalter bestimmte Dienst­al­ter­s­stufen verstoße gegen das Verbot der Alters­dis­kri­mi­nierung.

OVG folgt Rechts­auf­fassung des Klägers

Das Oberver­wal­tungs­gericht ist - wie schon das Verwal­tungs­gericht - im Kern der Rechts­auf­fassung des Klägers gefolgt und hat auf der Grundlage mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass die Besoldung nach Dienst­al­ter­s­stufen gemäß §§ 27, 28 des Bundes­be­sol­dungs­ge­setzes in der Fassung aus dem Jahr 2002 nicht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleich­be­handlung in Beschäftigung und Beruf stehe.

Geringere Besoldung für jüngere Beamte trotz gleicher Qualifikation

Die Zuordnung zu Dienst­al­ter­s­stufen nach der hier noch maßgeblichen Fassung des Bundes­be­sol­dungs­ge­setzes richte sich maßgeblich nach dem Lebensalter, so dass lebensjüngere Beamte trotz gleicher Qualifikation allein aufgrund ihres Alters eine geringere Besoldung erhielten als lebensältere Beamte. Diese Ungleich­be­handlung sei nicht durch ein sozia­l­po­li­tisches Ziel - etwa die Anerkennung von Berufserfahrung - gerechtfertigt und deswegen als Diskriminierung anzusehen. Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt zum 1. April 2011 das Besoldungsrecht europa­rechts­konform dahingehend geändert, dass es nunmehr auf sog. Erfah­rungs­stufen beruht und nicht mehr maßgeblich auf das Lebensalter abstellt.

Keine "Anpassung nach oben" für den Kläger

Anders als das Verwal­tungs­gericht hat das Oberver­wal­tungs­gericht aber nicht die vom Kläger begehrte „Anpassung nach oben“, d.h. dessen Einstufung in die höchste Besoldungsstufe ausgesprochen, sondern sich an der im Zeitpunkt der Einstellung des Klägers maßgeblichen Regel­höch­st­al­ters­grenze orientiert.

Im Übrigen hat das Oberver­wal­tungs­gericht in Anwendung des besol­dungs­recht­lichen Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung Ansprüche nur ab Beginn des Jahres zuerkannt, in welchem diese geltend gemacht worden sind.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14958

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI