22.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss24.06.2010

Bau einer Windener­gie­anlage bei optischer Bedrängung benachbarter Wohnhäuser unzulässigRichtwert für Abstand zwischen Anlage und Wohnhaus unterschritten

Das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine - bereits teilweise fertig gestellte - Windener­gie­anlage wegen so genannter optischer Bedrängung eines benachbarten Wohnhauses unzulässig ist.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von rund 150 m. Das von der Klägerin betroffene Wohnhaus ist lediglich 270 m von der Anlage entfernt. Der Abstand ist damit deutlich geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage, was auf eine Unzulässigkeit der Windkraftanlage schließen lässt.

Gericht hält an Rechtsprechung zur optischen Bedrängung durch Windkraft­anlagen fest

Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte nun das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Gelsenkirchen und hält in seiner Entscheidung somit an seiner Rechtsprechung zur optischen Bedrängung durch Windkraft­anlagen fest. Danach gibt es "grobe Richtwerte", die eine Orientierung für die Rechtsanwendung geben und eine hinreichend sichere Beurteilung bei der Einzel­fa­ll­prüfung ermöglichen sollen. Das Gericht unterscheidet hierbei zwischen einem - meist unpro­ble­ma­tischen - Abstand, der mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe + ½ Rotor­durch­messer) beträgt, einem - meist problematischen - Abstand, der geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage ist, und einem dazwischen liegenden Abstand, der das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage beträgt, und eine besonders eingehende Einzel­fa­ll­prüfung erfordert.

Gericht sieht in Windener­gie­anlage optische Bedrängung des Wohnhauses

Unter Berück­sich­tigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Ausrichtung der Fenster von Wohnräumen und des Gartens zum Anlagenstandort, hat das Gericht eine optische Bedrängung angenommen.

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

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