21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss03.04.2009

NPD hat Anspruch auf Gleich­be­handlung und Chancen­gleichheit: Rathaus Reinickendorf muss Räume für NPD-Bundesparteitag zur Verfügung stellenBezirk stellte schon früher anderen Parteien Räume zur Verfügung - NPD darf nicht ausgeschlossen werden

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin vom 31. März 2009 bestätigt. Das Verwal­tungs­gericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bunde­s­par­teitages am 4. und 5. April 2009 hat.

Der 3. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg hat heute in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin vom 31. März 2009 (VG 2 L 38.09) bestätigt. Das Verwal­tungs­gericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bunde­s­par­teitages am 4. und 5. April 2009 hat.

Bezirk trägt vor, dass Räumlichkeiten nur den im Bezirk gebildeten Kreisverbänden oder Bezirksgruppen zur Verfügung gestellt werden

Dagegen hat das Bezirksamt Reinickendorf Beschwerde eingelegt. Es hat sich auf seinen Beschluss vom 4. März 2009 berufen, wonach Objekte des Bezirks Parteien und Wähler­ge­mein­schaften (im Rahmen freier Kapazitäten) nur für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen zur Verfügung gestellt werden. Nach seiner bisherigen Vergabepraxis hatte das Bezirksamt den Ernst-Reuter-Saal aber darüber hinaus auch Berliner Landesverbänden politischer Parteien überlassen. Daraus hat das Oberver­wal­tungs­gericht - wie zuvor bereits das Verwal­tungs­gericht - den naheliegenden Schluss gezogen, dass die nunmehr eingeschränkte Vergabe von Räumlichkeiten nur deshalb erfolgt ist, um den Antrag der NPD ablehnen zu können. Ein solches Vorgehen ist mit den Geboten der Gleich­be­handlung und der Chancengleichheit für politische Parteien, denen nach dem Grundgesetz eine erhebliche Bedeutung für die politische Willensbildung des Volkes zukommt, nicht zu vereinbaren. Die Entscheidung über den vor dem Beschluss des Bezirksamtes vom 4. März 2009 gestellten Zulas­sungs­antrag der NPD richtet sich daher nach der bisherigen Vergabepraxis.

Bisher keine Bunde­s­par­teitage im Rathaus Reinickendorf

Ohne Erfolg hat sich das Bezirksamt auch darauf berufen, es habe bislang Räume nicht für die Durchführung von Bunde­s­par­teitagen zur Verfügung gestellt. Das Oberver­wal­tungs­gericht hat diesen Einwand nicht gelten lassen, weil es keine verlässlich dokumentierte Grund­sat­z­ent­scheidung des Bezirksamtes gibt, für diesen Zweck Räume nicht zu überlassen. Es ist deshalb auch möglich, dass Bunde­s­par­teitage in Einrichtungen des Bezirks nur deshalb nicht stattgefunden haben, weil es keine dahingehenden Anträge politischer Parteien gegeben hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss7698

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI