18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 22706

Drucken
Beschluss24.11.2015Oberlandesgericht Nürnberg11 UF 1140/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2016, 563Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2016, Seite: 563
  • FuR 2016, 184Zeitschrift: Familie und Recht (FuR), Jahrgang: 2016, Seite: 184
  • NJW-RR 2016, 581Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 581
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Cham, Beschluss28.07.2015, 2 F 131/15
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss24.11.2015

Kind hat Anspruch auf Herausgabe von Impfpass und Unter­su­chungsheft gegen ElternteilObhut­s­el­ternteil kann Heraus­ga­be­an­spruch geltend machen

Ist ein Elternteil im Besitz von Impfpass und Unter­su­chungsheft, so kann das Kind gemäß einer entsprechenden Anwendung von §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB die Herausgabe verlangen. Der Anspruch kann von dem Elternteil geltend gemacht werden, bei dem das Kind lebt (sog. Obhut­s­el­ternteil). Dies hat das Oberlan­des­gericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter eines siebenjährigen Kindes verlangte von dem Kindesvater die Herausgabe des in seinem Besitz befindlichen Impfpasses und des Unter­su­chungs­heftes. Das Kind lebte bei der Mutter. Der Vater verweigerte eine Herausgabe und führte zur Begründung an, dass die Unterlagen nur für die von der Mutter aus seiner Sicht zu Unrecht vorgenommene Schulanmeldung gebraucht würden.

Amtsgericht bejahte Pflicht zur Herausgabe von Impfpass und Unter­su­chungsheft

Das Amtsgericht Cham verpflichtete den Kindsvater zur Herausgabe des Impfpasses und des Unter­su­chungs­heftes. Der Mutter habe gemäß § 1361 a BGB ein entsprechender Anspruch zugestanden, da es sich bei den geforderten Unterlagen um Haushalts­ge­gen­stände im Sinne der Vorschrift gehandelt habe. Dass der Vater die ,nach seiner Auffassung nach, unrechtmäßige Einschulung habe sanktionieren wollen, habe keine Rolle gespielt. Dieser Umstand habe es nicht gerechtfertigt, die Herausgabe der Unterlagen zu verweigern. Gegen diese Entscheidung legte der Vater Beschwerde ein.

Oberlan­des­gericht bejaht ebenfalls Heraus­ga­be­an­spruch

Das Oberlan­des­gericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Vaters zurück. Der Kindsmutter habe der Heraus­ga­be­an­spruch zugestanden. Jedoch sei dieser nicht auf § 1361 a BGB zu stützen, da es sich bei Impfpass und Unter­su­chungsheft nicht um Haushalts­ge­gen­stände der Eltern handle. Vielmehr seien dies Gegenstände zum persönlichen Gebrauch des Kindes. Der Heraus­ga­be­an­spruch habe sich daher aus einer entsprechenden Anwendung von §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB ergeben.

Heraus­ga­be­an­spruch des Obhut­s­el­ternteils

Zwar stehe der Heraus­ga­be­an­spruch dem Kind zu, so das Oberlan­des­gericht. Leben die Eltern aber getrennt und befindet sich das Kind in der Obhut eines Elternteils, sei der Anspruch des Kindes durch den Obhut­s­el­ternteil im eigenen Namen geltend zu machen. In diesem Zusammenhang komme es nicht darauf an, ob das Obhut­s­el­ternteil mit den Unterlagen sorgsam oder nicht sorgsam umgehe und ob die Unterlagen derzeit dringend benötigt werden. Zudem seien die Eigen­tums­ver­hältnisse über die Unterlagen ohne Bedeutung.

Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22706

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI