18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 17284

Drucken
Urteil13.07.1987Oberlandesgericht Karlsruhe1 U 288/86
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1988, 28Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1988, Seite: 28
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil13.07.1987

Auffahrunfall nach Vollbremsung wegen Wildente: Haftungsanteil des Auffahrenden überwiegtVollbremsung stellt Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO dar

Wer wegen einer Wildente sein Fahrzeug stark abbremst, verstößt gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO. Er haftet daher auf Schadenersatz, wenn es wegen der Vollbremsung zu einem Auffahrunfall kommt. Der Haftungsanteil des Auffahrenden überwiegt jedoch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine Wildente die Fahrbahn überquerte, bremste ein Autofahrer sein Fahrzeug stark ab. Eine nachfolgende PKW-Fahrerin konnte ihr Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen und fuhr hinten auf. Sie klagte aufgrund dessen auf Zahlung von Schadenersatz.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe entschied, dass der Auffahrenden ein Schaden­er­satz­an­spruch zustand. Denn wer ohne zwingenden Grund abbremst, begehe ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO. Ein solcher Fall habe hier vorgelegen. Die Überquerung der Fahrbahn durch die Wildente habe keinen zwingenden Grund für die Vollbremsung dargestellt. Eine solche sei nur gerechtfertigt, wenn das Bremsen zum Schutz von Rechtsgütern und Interessen erfolgt, die dem Schutzobjekt der Vorschrift, nämlich Sachen und Personen, gleichwertig sind. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Der Schutz des Tieres müsse hingegen bei der Abwägung hinter dem Schutz der nachfolgenden Verkehrs­teil­nehmer zurücktreten.

Höherer Haftungsanteil für Auffahrende

Die Auffahrende habe jedoch nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts zu 60 % selbst für den Schaden haften müssen. Denn es habe ein Anscheinsbewies dafür gesprochen, dass sie entweder keinen genügenden Abstand eingehalten hatte oder unvorsichtig gefahren war. Grundsätzlich müsse ein Autofahrer in der Lage sein rechtzeitig hinter dem vorausfahrenden Fahrer anzuhalten, wenn dieser scharf bremst. Daher überwiege regelmäßig selbst bei Vorliegen einer ungerecht­fer­tigten starken Bremsung des Vordermanns der Haftungsanteil des Auffahrenden.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/NJW-RR 1988, 28/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17284

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI