15.11.2024
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Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 5583

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Urteil23.01.2008Oberlandesgericht Hamburg5 U 211/06
Vorinstanz:
  • Landgericht Hamburg, Urteil24.10.2006, 312 O 188/06
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Oberlandesgericht Hamburg Urteil23.01.2008

Gericht untersagt Werbung für Bauhaus-PlagiateWettbe­wer­bs­zentrale obsiegt in grenz­über­schrei­tendem Streit um Werbung für Bauhaus-Nachahmungen

Das in Italien ansässige Möbel­han­dels­un­ter­nehmen "Dimensione" stellt Bauhaus-Nachbauten, die sich in Deutschland als "Original" und "Plagiat" gegenüberstehen, in der Werbung in irreführender Weise auf die gleiche Stufe, entschied das Hanseatische Oberlan­des­gericht.

Das Hanseatische Oberlan­des­gericht hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach dem in Italien ansässigen Möbel­han­dels­un­ter­nehmen Dimensione eine Werbung für den Verkauf von Bauhaus-Designobjekten untersagt wurde. Die Wettbe­wer­bs­zentrale hatte gegen das Unternehmen geklagt, nachdem bei ihr Beschwerden aus Wirtschafts­kreisen eingegangen waren.

Sachverhalt

Das Unternehmen hatte in großen deutschen Tageszeitungen für Möbel im Bauhaus-Stil u. a. mit den Worten „Warum die schönsten Entwürfe der Design­ge­schichte teuer im Einzelhandel erwerben, wenn es auch anders geht?“ sowie „fast alle Bauhaus-Klassiker“, „spart viel Geld und bekommt trotzdem absolute Top-Qualität“ geworben. Tatsächlich handelte es sich bei den angebotenen Produkten um nicht lizenzierte Bauhaus-Nachbauten. Nach der Urteils­be­gründung stellt Dimensione damit die Produkte, die sich in Deutschland als „Original“ und „Plagiat“ gegenüberstehen, in der Werbung in irreführender Weise auf die gleiche Stufe.

Hintergrund

Die Wettbe­wer­bs­zentrale kämpft im Interesse betroffener Wirtschafts­un­ter­nehmen gegen Werbung für und Vertrieb von Produktnachahmungen ein. Die Wettbe­wer­bs­zentrale kann in eigenem Namen gegen Wettbe­wer­bs­verstöße vorgehen.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbe­wer­bs­zentrale ist die größte und einfluss­reichste Selbst­kon­trol­l­in­sti­tution für fairen Wettbewerb. Als branchen­über­greifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Infor­ma­ti­o­ns­dienst­leis­tungen rund um das Wettbe­wer­bsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht - durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Quelle: ra-online, Wettbewerbszentrale

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