18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 28866

Drucken
Beschluss01.10.2018Oberlandesgericht Hamburg2 W 98/17
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ErbR 2019, 606Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR), Jahrgang: 2019, Seite: 606
  • FamRZ 2019, 1886Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 1886
  • NJW-Spezial 2019, 391Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2019, Seite: 391
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Hamburg, Beschluss27.10.2017
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamburg Beschluss01.10.2018

Anfrage eines Vermieters beim Nachlassgericht zur Mitteilung von Erben seines verstorbenen Mieters ist kostenpflichtigVorliegen eines gebüh­ren­pflichtigen Auskunfts­be­gehren gemäß § 4 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG

Bittet ein Vermieter beim Nachlassgericht um Mitteilung der Erben des verstorbenen Mieters, so ist diese Auskunft kostenpflichtig. Die Gebührenpflicht ergibt sich aus § 4 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich im Januar 2017 eine Vermieterin nach dem Tod ihres Mieters an ein Nachlassgericht in Hamburg und bat um Mitteilung der Erben des verstorbenen Mieters. Hintergrund dessen waren noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das Gericht erteilte die Auskunft, dass Erben nicht bekannt seien und stellte der Vermieterin wegen der Auskunft eine Gebühr von 15 EUR in Rechnung. Dagegen wandte sich die Vermieterin mit ihrer Beschwerde. Sie war der Meinung, dass die Auskunft kostenfrei sei. Zudem habe sie lediglich um Einsicht in die Akten gebeten. Das Landgericht Hamburg wies die Beschwerde zurück. Nunmehr musste das Oberlan­des­gericht Hamburg entscheiden.

Kostenpflicht der Auskunft­s­er­teilung über Erben

Das Oberlan­des­gericht Hamburg entschied, dass die Justizkasse der Vermieterin wegen der erteilten Auskunft zu Recht eine Gebühr in Höhe von 15 EUR in Rechnung stellen habe dürfen. Der Gebüh­re­n­an­spruch ergebe sich aus § 4 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG. Es habe sich um eine Auskunfts­be­gehren nach Nr. 1401 KV JVKostG gehandelt. Das Nachlassgericht habe schriftlich Auskunft darüber erteilt, dass ein Vorgang nicht geführt wird und daher der Name der Erben nicht mitgeteilt werden kann. Diese Negativauskunft falle ausdrücklich unter Satz 2 der Gebüh­ren­vor­schrift.

Auskunft nicht identisch mit Akteneinsicht

Soweit die Vermieterin Akteneinsicht gewollt habe, so das Oberlan­des­gericht, hätte sie dies auch so beantragen müssen. Im Rahmen der Akteneinsicht sei aber die Tätigkeit des Gerichts darauf beschränkt, der Vermieterin die Akte zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Es müsse dagegen keine Fragen zum Akteninhalt beantworten.

Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28866

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI