18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 32245

Drucken
Beschluss18.08.2022Oberlandesgericht Hamburg12 WF 87/22
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Beschluss11.07.2022, 414b F 120/22
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamburg Beschluss18.08.2022

Ablehnung der Ver­fahrens­kosten­hilfe für Umgangs­ver­fahren bei fehlender vorheriger Inanspruchnahme der Hilfe des JugendamtsGerichtliche Hilfe bei fehlge­schlagenen oder aussichtlosen Ver­mittlungs­bemühungen des Jugendamts oder in Eilfällen

Die Ver­fahrens­kosten­hilfe für ein Umgangs­ver­fahren kann wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden, wenn nicht zuvor die Hilfe des Jugendamts in Anspruch genommen wurde. Dies gilt nicht, wenn die Ver­mittlungs­bemühungen des Jugendamts fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind oder in Eilfällen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 beantragte ein Kindesvater beim Amtsgericht Hamburg-Bergedorf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Umgangs­ver­fahren. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Kindesvaters.

Keine Verfah­rens­kos­tenhilfe wegen fehlender Vermitt­lungs­be­mü­hungen des Jugendamts

Das Oberlan­des­gericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kindesvater sei keine Verfah­rens­kos­tenhilfe zu gewähren, da seine Rechts­ver­folgung derzeit mutwillig sei. Die Mutwilligkeit ergebe sich daraus, dass er vor Inanspruchnahme des Gerichts keine Beratung oder Vermittlung durch das Jugendamt in Anspruch genommen hat. Es sei dem Hilfe­be­dürftigen grundsätzlich zuzumuten, dass er die Vermitt­lungs­be­mü­hungen des Jugendamts zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrnimmt, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt.

Ausnahme bei fehlge­schlagenen oder aussichtlosen Vermitt­lungs­be­mü­hungen des Jugendamts oder in Eilfällen

Gerichtliche Hilfe könne jedoch in Anspruch genommen werden, so das Oberlan­des­gericht, wenn die Vermitt­lungs­be­mü­hungen des Jugendamts fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtlos sind oder in Eilfällen. In diesen Fällen sei Verfah­rens­kos­tenhilfe grundsätzlich zu gewähren.

Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32245

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI