15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Urteil18.07.2012

Falkenzüchter muss Schim­mel­pilz­sporen als Grund für Tod mehrerer Tiere nachweisen könnenPilzzüchter nicht für den durch den Tod der Falken entstandenen Schaden ersatzpflichtig

Ein Falkenzüchter, der nicht nachweisen kann, dass die erhöhte Sterblichkeit seiner Falken auf die Schim­mel­pilz­sporen der angrenzenden Pilzzuchtfarm zurückzuführen ist, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die toten Tiere. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Celle.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Falkenzüchter aus dem Landkreis Rotenburg den Betreiber der auf dem Nachba­r­grundstück angesiedelten Pilzzuchtfarm sowie die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks auf Schadensersatz in Höhe von gut 3 Millionen Euro verklagt, weil in den vergangenen Jahren die von der Pilzzucht ausgehenden Schim­mel­pilz­sporen zu einer erhöhten Sterblichkeit der Falken geführt haben sollen. Die Pilzsporen seien vom Grundstück der Pilzzucht zu den Falken herübergeweht und hätten zu Erkrankung und Tod von 48 der empfindlichen Tiere geführt.

Sachver­stän­di­gen­gut­achten können nicht zweifelsfrei belegen, dass Erkrankung und Tod der Falken auf Kontakt mit Pilzsporen zurückzuführen ist

Mit seiner Klage hatte der Züchter jedoch weder vor dem Landgericht noch vor dem Oberlan­des­gericht Erfolg, weil der erforderliche Ursachen­zu­sam­menhang nicht festgestellt werden konnte. Denn es ließ sich nicht beweisen, dass von der Pilzzuchtfarm stammende Pilzsporen zum Tod der Falken geführt hatten. Die von beiden Gerichten angehörte Sachverständige für Tiermedizin, die die Kadaver zur Feststellung der Todesursache untersucht hatte, führte aus, dass wissen­schaftlich nicht bewiesen werden könne, dass die Erkrankung und der Tod der Falken auf den Kontakt der Tiere mit Pilzsporen zurückzuführen sei. Auch nicht durch Pilzsporen ausgelöste Krankheiten könnten zum Tod der Tiere geführt haben. Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, dass die Zucht und Haltung der Falken in Gefangenschaft einen hohen Belas­tungs­faktor darstelle und die Tiere auch anderen Umwelt­be­las­tungen ausgesetzt seien.

Andere Gründe für Tod der Falken möglich

Das Oberlan­des­gericht konnte sich auf der Grundlage dieses Sachver­stän­di­gen­gut­achtens nicht davon überzeugen, dass die Pilzsporen für den Tod der Falken ursächlich geworden waren. Dies sei jedoch eine Voraussetzung für die Begründung einer Haftung des Betreibers der Pilzzuchtfarm. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch andere Gründe zum Tod der Falken geführt haben könnten, sei der Pilzzüchter für den durch den Tod der Falken entstandenen Schaden nicht ersatzpflichtig.

Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13831

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI