21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Braunschweig Urteil28.02.2019

Anspruch auf Schmerzensgeld für nicht erkannter Darmkre­bs­er­krankungArzt ist wegen nicht durchgeführter Darmspiegelung grober Behand­lungs­fehler vorzuwerfen

Das Oberlan­des­gericht Braunschweig hat in einem Arzt­haft­pflicht­prozess den Erben einer Patientin ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro sowie Schadensersatz wegen einer nicht erkannten Darmkre­bs­er­krankung zugesprochen und damit ein Urteil des Landgerichts Braunschweig betätigt.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls waren die Erben der verstorbenen Patientin, die noch zu Lebzeiten gegen ihren behandelnden Internisten Klage erhoben hatte, weil dieser ihre Darmkre­bs­er­krankung nicht erkannt hatte. Der Arzt hatte bei der Patientin trotz ihrer zum Teil heftigen Blutungen aus dem Anus lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur diagnostiziert, ohne eine Darmspiegelung gemacht zu haben. Erst als sich die Patientin neun Monate später wegen eines anderen Leidens im Krankenhaus befand, wurde der Darmkrebs entdeckt. Er hatte jetzt bereits Metastasen in der Leber entwickelt.

Verstoß gegen Regeln der ärztlichen Kunst

Dem Arzt war nach den Ausführungen des Oberlan­des­ge­richts Braunschweig ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen, weil er die erforderliche Darmspiegelung nicht durchgeführt hat. Weil dieser Fehler in gravierender Weise gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen habe, greife zugunsten der Patientin eine sogenannte Beweis­la­st­umkehr: Nicht die Patientin habe beweisen müssen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Behand­lungs­fehler und ihren gesund­heit­lichen Folgen bestanden habe. Vielmehr habe der Arzt den Beweis führen müssen, dass die um neun Monate verspätete Diagnose nicht für den weiteren Krank­heits­verlauf der Erblasserin ursächlich geworden sei. Dies sei dem Arzt nicht gelungen, so das Oberlan­des­gericht.

Kein Mitverschulden der Patientin

Der Schmer­zens­geldan­spruch sei auch nicht durch ein Mitverschulden der Patientin gemindert. Auch wenn sie weiterhin aus dem Anus geblutet habe, habe sie deswegen nicht unbedingt nochmals zum Arzt gehen müssen. Zugunsten der Patientin sei zu berücksichtigen, dass sie zuvor bei dem Internisten wegen ihrer rektalen Blutungen abschließend behandelt worden sei und hierfür auch eine Diagnose erhalten habe, die gerade nicht auf Krebs lautete. Hierauf habe die Patientin eine Zeit lang vertrauen dürfen.

Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27290

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI