13.12.2024
13.12.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Wuppertal Urteil13.06.2023

Bei fehlender Erkennbarkeit einer Baumschädigung durch Kontrolle besteht kein Schadens­ersatz­anspruch wegen herabfallenden AstesUnterlassene Kontrolle nicht Ursächlich für Schadensfall

Unterlässt ein Grund­stücks­eigentümer die erforderliche Kontrolle eines Baumes, so haftet er dann nicht für den durch einen herabfallenden Ast entstandenen Schaden, wenn die Schädigung des Baums durch eine Kontrolle nicht erkennbar war. In diesem Fall fehlt es an der Ursächlichkeit der Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung und dem Schadensfall. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 fiel der Ast eines am Straßenrand stehenden Baumes auf ein Fahrzeug und verursachte dadurch Schäden in Höhe von über 6.000 €. Es stellte sich heraus, dass der Baum geschädigt war und die Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin den Baum nicht auf Schäden geprüft hatte. Der Fahrzeughalter erhob daher Klage auf Schadensersatz.

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht Wuppertal entschied gegen den Kläger. Ihm stehe gegen die Beklagte kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn er habe nicht nachweisen können, dass die unterlassene Sichtkontrolle zu einer Entdeckung der Baumschädigung geführt hätte. Damit fehle es an der Ursächlichkeit der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht­ver­letzung und dem eingetreten Schaden. Wurde ein Baum nicht oder nicht ordnungsgemäß kontrolliert, sei dies für den Unfall nur dann ursächlich, wenn eine regelmäßige Kontrolle zur Entdeckung der Gefahr hätte führen können. Dies sei vom Kläger darzulegen und zu beweisen. Schädigungen am Baum können auch bei regelmäßiger Kontrolle unbemerkt bleiben.

Keine Beauftragung eines Sachver­ständigen

Die Beauftragung eines Sachver­ständigen zur Klärung der Frage der Erkennbarkeit der Schädigung sei nicht mehr möglich, so das Landgericht, da der Baum zwischen­zeitlich gefällt wurde.

Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33160

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI