21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Landgericht Rostock Urteil21.08.2020

Kein Anspruch des Reise­ver­an­stalters auf Stornogebühren bei Rücktritt von einer Kreuzfahrtreise wegen Virus-PandemieCorona-Pandemie als unvermeidbare, außer­ge­wöhnliche Umstände im Sinne von § 651 h Abs. 3 BGB

Tritt ein Reisender wegen einer Virus-Pandemie von einer Kreuzfahrtreise zurück, steht dem Reise­ver­an­stalter gemäß § 651 h Abs. 3 BGB kein Anspruch auf Stornogebühren zu. Jedenfalls die Corona-Pandemie stellt einen unvermeidbaren, außer­ge­wöhn­lichen Umstand im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für Februar 2020 eine Kreuzfahrt von Singapur nach Hongkong geplant. Aufgrund des sich ausbreitenden Corona-Virus trat das Ehepaar aber zwei Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück. Die Reise­ver­an­stalterin machte daraufhin Stornogebühren geltend. Da das Ehepaar diese für unberechtigt hielten, kam es zu einem Gerichts­ver­fahren.

Kein Anspruch auf Stornogebühren nach Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie

Das Landgericht Rostock entschied gegen die Reise­ver­an­stalterin. Ihr stehe kein Anspruch auf die Stornogebühren gemäß § 651 h Abs. 1 Satz 3 BGB zu. Denn nach § 651 h Abs. 3 BGB bestehe der Anspruch nicht, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außer­ge­wöhnliche Umstände vorliegen, welche die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände haben für den ostasiatischen Raum für den Zeitraum der Kreuzfahrt vorgelegen.

Unzumutbarkeit einer Kreuzfahrtreise ab Ende Januar 2020

Nach den aus der Tagespresse ersichtlichen Gefah­ren­mo­menten einer Virus-Pandemie sei es keinem Reisenden Ende Januar 2020 mehr zumutbar gewesen, so das Landgericht, eine Kreuzfahrt außerhalb Europas mit ungewisser ärztlicher Versorgung und der Gefahr einer Schiffs­qua­rantäne anzutreten.

Quelle: Landgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2020, 249/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29343

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI