18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Urteil06.11.2014

Amazon darf Kleidung nicht ohne Textil­kenn­zeichnung und Haushalts­produkte nicht ohne Grund­prei­s­angaben anbietenFehlende Angaben können nicht als Versehen oder "Ausreißer" gewertet werden

Das Landgericht Köln hat dem Online-Händler Amazon mit Sitz in Luxemburg auf Klage der Wettbe­wer­bs­zentrale untersagt, Verbrauchern Texti­ler­zeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen untersagt, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben.

Im zugrunde liegenden Fall war festgestellt worden, dass der Online-Händler Amazon selbst (also nicht über den "Marketplace" von Drittanbietern) vertriebene Damenblusen angeboten hatte, ohne entsprechend der Textil­kenn­zeich­nungs­ver­ordnung anzugeben, aus welchen textilen Fasern die Blusen gefertigt waren. Ebenso hatte Amazon Teppichreiniger und ein Multiöl angeboten, ohne jeweils den nach der Preis­an­ga­ben­ver­ordnung erforderlichen Grundpreis anzugeben.

Amazon bewertet fehlende Angaben selbst als "Ausreißer"

Die seitens der Wettbe­wer­bs­zentrale angebotene Möglichkeit, die Verstöße außer­ge­richtlich durch Abgabe einer entsprechenden Verpflich­tungs­er­klärung auszuräumen, hatte Amazon abgelehnt. Vor dem Landgericht Köln vertrat Amazon die Auffassung, dass es sich um ein technisches Versehen und damit um Fehler im Einzelfall handele, die zwar bedauerlich seien, aber angesichts ihrer Größe bei einem derartigen Massengeschäft vorkommen könnten. Amazon würde alleine unter dem Stichwort "Bekleidung" 145.000 Produkte anbieten, unter dem Stichwort "Küche & Haushalt" 283.000 Produkte und unter dem Stichwort "Auto" sogar 1.048.000 Produkte. Die hier beanstandeten Einzelverstöße im Massengeschäft könne man als "Ausreißer" der Beklagten nicht vorwerfen, sonst würde das gesamte Geschäftsmodell der Firma Amazon gefährdet.

Gericht weist Behauptungen Amazons als unsubstantiiert und unbeachtlich zurück

Diese Argumentation ließ das Landgericht jedoch nicht gelten. Das Vorbringen Amazons, die Textil­kenn­zeichnung sei aufgrund eines technischen Versehens "bei einem Teil der User kurzzeitig nicht sichtbar gewesen", wies das Gericht ebenso als unsubstantiiert und unbeachtlich zurück wie die Behauptung, bei den fehlenden Grundpreisen handele es sich um "Ausreißer".

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19162

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI