21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 17171

Drucken
Urteil21.08.1986Landgericht Freiburg3 S 86/86
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1987, 89Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1987, Seite: 89
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Freiburg Urteil21.08.1986

Beschädigung von Möbelbezügen durch Reinigung: Reinigungsfirma haftet auf SchadenersatzFehlende Textil­kenn­zeichnung und Pflegeanweisung begründet besondere Vorsichts­maß­nahmen

Weisen zu reinigende Möbelbezüge keine Textil­kenn­zeichnung und Pflegeanweisung auf, so begründet dies besondere Vorsichts­maß­nahmen der Reinigungsfirma. Werden die Möbelbezüge durch die Reinigung beschädigt, so haftet die Reinigungsfirma auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wollte ihre Möbelbezüge durch eine Reinigungsfirma reinigen lassen. Die Bezüge verfügten weder über eine Textil­kenn­zeichnung noch über eine Pflegeanweisung. Da die Möbelbezüge aufgrund der Reinigung beschädigt wurden, klagte die Besitzerin auf Schadenersatz.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der vertraglichen Schutzpflicht zugestanden. Die Reinigungsfirma habe gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB (neu: § 276 Abs. 2 BGB) die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und dadurch die Möbelbezüge der Klägerin beschädigt. Die Reinigungsfirma hätte erkennen können und müssen, dass sie die Textilien angesichts der fehlenden Textil­kenn­zeichnung und Pflegeanweisung nicht ohne weiteres hätte reinigen dürfen.

Hinweispflicht bestand

Aufgrund der Berufserfahrung hätte die Reinigungsfirma nach Auffassung des Landgerichts in Erwägung ziehen müssen, dass die Textilien unter Umständen aus Fasern bestanden, die nur mit besonderen Vorsichts­maß­nahmen zu reinigen waren oder eine Reinigung überhaupt nicht zuließen. Die Reinigungsfirma hätte daher die Klägerin zumindest auf das Risiko der Beschädigung der Möbelbezüge durch eine normale Reinigung hinweisen müssen.

Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (zt/NJW-RR 1987, 89/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17171

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI